Verfahren oder Maßnahmen - Endgültiges Urteil zum Brandanschlag auf eine Synagoge
Ein Mann, der für versuchtes Verbrennen der Ulmer Synagoge verurteilt wurde, muss seine Strafe antreten. Das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe offenbart am Mittwoch, dass ihre Untersuchung keine rechtlichen Fehler entdeckt hat, die dem Verurteilten zugute kommen könnten. Daher lehnte sie seine Berufung ab, was die Urteil des Ulmer Landgerichts rechtmäßig macht.
Im Januar hatte dieses Gericht den Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hatte, schweren Brandstiftung und gemeinschaftliche Zerstörung von Sachen zu begehen.
Laut dem Landgericht hatte der Mann im Juni 2021 eine Flasche Benzin gegen die Außenwand der Synagoge geworfen und sie entzündet. Die Fassade hatte Feuerpunkte und Rauchflecken. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass der Angriff antisemitische Motive hatte. Er wollte seinen Unmut über Israels Behandlung der Palästinenser durch den Akt ausdrücken.
Lesen Sie auch:
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- DFB holt Neuer, Groß und Anton für das Spiel gegen die Ukraine zurück.
- Arrangement sorgt für Aufsehen: Rheinmetall wird Geldgeber des BVB