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Es fehlen noch mehr als 15.000 Grundsteuererklärungen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist längst abgelaufen. Aber die Eigentümer sind immer noch dabei, den Papierkram einzureichen.

Das Wort Grundsteuer auf einem Grundsteuerbescheid. Foto.aussiedlerbote.de
Das Wort Grundsteuer auf einem Grundsteuerbescheid. Foto.aussiedlerbote.de

Berlin - Es fehlen noch mehr als 15.000 Grundsteuererklärungen

Zehn Monate nach Ablauf der Abgabefrist fehlen nur noch verhältnismäßig wenige Erklärungen zur neuen Berliner Grundsteuer. Das Finanzamt teilte mit, dass rund 856.000 Grundstückseigentümer auf Anfragen der Datenschutzbehörde Unterlagen eingereicht hätten. Das sind etwa 97 %. Es sind noch 15.600 Anträge ausstehend. Das Finanzamt soll bisher rund 827.200 Bescheide zu Grundsteuerwerten erlassen haben.

Wer keine Steuererklärung abgegeben hat und wem im Einzelfall auch keine Fristverlängerung gewährt wurde, muss nach bisherigen Angaben des Finanzamts auf eine Wertermittlung warten. In wichtigen Fällen drohen auch Bußgelder.

Die neuen Grundsteuerwerte enthalten keine Informationen über zukünftige Grundsteuer-Beträge. Die Steuerbehörde sagte, dies hänge von anderen Faktoren wie den Steuersätzen ab, die noch angepasst würden. Dies soll im Jahr 2024 geschehen.

Deutschland reformiert seine Vermögensteuer und ab 2025 gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Um sich auf die Reformen vorzubereiten, müssen Grundstücks- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung mit umfangreichen Informationen einreichen.Einreichfrist endet offiziell am 31. Januar. Es gelangen jedoch weiterhin Steuererklärungen zu den Steuerbehörden.

Erklärtes politisches Ziel ist es, dass die vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren geforderten bundesweiten Reformen „aufkommensneutral“ sind – das heißt, der Staat soll nach der Reform nicht mehr Grundsteuern erheben als zuvor. Da jedoch die Grundstückswerte neu ermittelt werden, kann es sein, dass einige Immobilienbesitzer ab 2025 mehr oder weniger Steuern zahlen müssen als zuvor. Vermieter können die Grundsteuer über zusätzliche Gebühren an die Mieter weitergeben.

Informationen der Steuerbehörden zur Grundsteuerreform

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Quelle: www.stern.de

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