EU einigt sich auf neue Energieanforderungen für Gebäude – keine Sanierungspflichten
Alle neuen Gebäude sollen ab 2030 klimaneutral sein, so eine Vereinbarung, die das EU-Parlament am späten Donnerstag getroffen hat. Für Gebäude im öffentlichen Eigentum gilt dies ab 2028. Bis 2050 soll zudem der gesamte Gebäudekomplex klimaneutral sein.
„Wir müssen den Bürgern helfen, Geld zu sparen und sie vor Energiepreisschwankungen zu schützen“, sagte Berichterstatter Ciarán Cuffe. „Deshalb haben wir einen Weg gewählt, der die Energierechnungen für alle senken kann, auch für Hausbesitzer und Mieter.“
Die Vorschläge der Kommission sorgten in Deutschland für große Aufregung. Es sieht eine verpflichtende Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude vor. Die Bundesregierung hatte diesen Ansatz schon lange unterstützt, ihn aber in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz aufgegeben.
Bundesbauministerin Clara Gaewitz (SPD) erklärte am Freitag, dass der in Brüssel erzielte Kompromiss „sich an der Realität orientiert und weder die Haushalte des Landes mit Einfamilienhäusern noch die mit kleinen Bäckereien, Bäckereien und Verkaufsräumen überfordern wird“. „Wir beginnen mit der Sanierung von Schulen, Feuerwachen und anderen öffentlichen Einrichtungen“, argumentierte sie. Davon profitieren alle.
Der Hauseigentümerverband Haus & Grund zeigte sich erleichtert: Hauseigentümer hätten nun die „notwendige Flexibilität“, ihre Gebäude bis 2045 zu sanieren.Renovierungsverpflichtungen werden „zu erheblichen Wertverlusten, Eigenkapitalverlusten und einer erheblichen Anzahl von Notverkäufen von Häusern führen“. Diese Gefahr besteht nicht mehr.
Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, plädiert der Verein dafür, Kohlendioxid zu bepreisen und Einnahmen in Form einer Klimawährung an die Bürger zurückzugeben. Dies sei „der einfachste, günstigste und effektivste Weg“.
Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen empfiehlt einen Nachbarschaftsansatz statt einer „engen Sanierung einzelner Gebäude“. Die intelligentesten und kostengünstigsten Maßnahmen können „bezahlbar“ ergriffen werden, um das gesamte Wohngebiet auf Vordermann zu bringen. Gevitz erklärte außerdem: „Wir werden an Klimazielen festhalten, die beispielsweise die gesamte Gemeinde einbeziehen und nicht jedes einzelne Gebäude.“
Die EU-Vereinbarung legt das Gesamtziel fest, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudesektor bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 22 % im Vergleich zum Niveau von 2020 zu senken. Während der Fokus auf den Gebäuden liegen sollte, die bisher am wenigsten renoviert wurden, liegt die Erreichung dieses Ziels in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Nur bei Nichtwohngebäuden müssen die 16 % der am schlechtesten sanierten Gebäude bis 2033 noch saniert werden.
Der Umweltverband BUND übte heftige Kritik an der Vereinbarung: Der Kern der Richtlinie sei „auf den Nachttisch reduziert“ worden. Dies ist sozial und ökologisch inakzeptabel. „Denn die am wenigsten energieeffizienten Gebäude verschärfen die Klimakrise und die Energiearmut.“ Schlecht renovierte Häuser kosten deutlich mehr für die Heizung, dort leben tendenziell die wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Menschen.
Das EU-Abkommen sieht auch die Verpflichtung vor, Solaranlagen zu installieren, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen werden bis 2040 ersetzt. Ab 2025 gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr für den Einbau einer Gas- oder Ölheizung. Wird ein Gaskessel jedoch mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe betrieben, können finanzielle Anreize bestehen, eine Hybridlösung zu installieren.
Das Abkommen muss noch endgültig vom Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten genehmigt werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission verbrauchen Gebäude in der EU 40 % der Energie und emittieren 36 % der Treibhausgasemissionen.
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Quelle: www.stern.de