zum Inhalt

Faeser will lange Messer von der Öffentlichkeit fernhalten.

In einem Springmesser tritt die Klinge hervor, nachdem ein Schloss entriegelt wurde, zum Beispiel...
In einem Springmesser tritt die Klinge hervor, nachdem ein Schloss entriegelt wurde, zum Beispiel durch Drücken eines Knopfs.

Faeser will lange Messer von der Öffentlichkeit fernhalten.

Angriffe mit Messern haben in letzter Zeit zugenommen. Um diesem Trend Einhalt zu gebieten, möchte die Bundesministerin des Innern die Messervorschriften verschärfen. Sie plant ein vollständiges Verbot einer bestimmten Messerart.

Im Licht der Zunahme von Messerangriffen plant Bundesministerin des Innern Nancy Faeser eine weitere Verschärfung der Waffengesetze. In dem neuen Waffengesetz, das sie in "Bild am Sonntag" ankündigte, will sie "die Mitführung von Messern in der Öffentlichkeit weiter einschränken". Das bedeutet, dass Messer mit einer Klingenlänge von bis zu sechs Zentimetern, anstelle der aktuellen zwölf Zentimeter, in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Ausnahmen gelten nur für Haushaltsmesser "in verschlossenen Behältern nach dem Kauf". "Für gefährliche Klappmesser wollen wir ein generelles Mitführverbot schaffen. Die entsprechenden Änderungen am Waffengesetz werden wir bald vorlegen", sagte Faeser.

Ähnliche Verschärfungsmaßnahmen waren zuvor von den Ländern gefordert worden. Die Ministerin rief die Kommunen auf, mehr "waffen- und messerfreie Zonen" zu schaffen. Messerverbote müssten "streng durchgesetzt werden, genau wie die Bundespolizei es bei Kontrollen an Bahnhöfen tut", sagte sie. Laut Polizeistatistik gab es letztes Jahr 8951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung mit Messern, entweder um jemanden zu verletzen oder zu bedrohen - ein Anstieg von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In Deutschland ist der Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Nach Angaben des Innenministeriums dürfen Messer mit einhändig öffnbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie Festmesserklingen mit einer Länge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Als Reaktion auf die steigenden Messerangriffe schlug die Ministerin auch eine Verstärkung der Durchsetzung der bestehenden messerfreien Zonen in deutschen Städten vor. Kontrovers schlug sie ein vollständiges Verbot bestimmter Messertypen vor, ähnlich den bestehenden Einschränkungen für bestimmte Schwerter und Butterfly-Messer.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles