Fall rassistischer Brandstiftung: Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord
Die Bundesanwaltschaft hat einen weiteren Mann wegen eines rassistischen Brandanschlags auf die Wohnung eines Asylbewerbers in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren angeklagt. Die Bundesanwaltschaft Karlsruhe gab am Montag bekannt, dass er der Beteiligung an der Ermordung und dem Mordversuch an 20 Menschen verdächtigt werde. Der Verdächtige vertritt „eine von staatssozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie.“
Samuel Yeboah, ein 27-jähriger Asylbewerber aus Ghana, Westafrika, in Saarlouis. Asylbewerber 1991 bei einem Brand in seinem Haus getötet . Zwei weitere Bewohner sprangen aus Fenstern und brachen sich Knochen. Achtzehn weitere Bewohner kamen unverletzt davon. Der Tatverdächtige soll den späteren Brandstifter beeinflusst haben, indem er sich kurz vor dem Anschlag positiv über den rassistischen Angriff geäußert hatte, hieß es in dem Bericht.
Letzterer, heute 52, wurde lediglich wegen tödlicher Körperverletzung verurteilt. Im Oktober verurteilte ihn das Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und anderer Straftaten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Das Gericht sagte, er habe das Feuer aus rassistischen Motiven gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurde der nun Angeklagte von mehreren Zeugen als Anführer der damaligen Skinhead-Szene bezeichnet. Er ist seit Anfang Juni dieses Jahres inhaftiert.
Er soll mit dem Mann in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 in ein Restaurant in Saarlouis gegangen sein, heißt es in einer Mitteilung vom Montag. Wer wurde verurteilt? Die Gruppe diskutierte auch über rassistische Übergriffe in Ostdeutschland. Der Mann machte deutlich, dass er auch in Saarlouis mit einem solchen Anschlag rechne. Er soll gesagt haben: „So etwas müsste hier brennen oder passieren.“ Der nun verurteilte Mann soll durch diesen Kommentar beeinflusst und ermutigt worden sein. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.
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Quelle: www.dpa.com