- Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag will die Streikberechtigung in den sogenannten Kritisinchfrastruktursektoren beschränken. Laut einer Stellungnahme der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die zuerst von der "Süddeutschen Zeitung" berichtet wurde, fordern die Liberalen eine Reihe von rechtlichen Anforderungen an die Gewerkschaften in den Bereichen "Verkehr und Verkehrsinfrastruktur, Gesundheit und Sozialdienste, Kinderbetreuungseinrichtungen, Energieversorgung, Feuer- und Zivilschutz und Abfallentsorgung."
- In Zukunft sollen Streiks mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Eine Mindestbetriebsstärke von 50% muss während eines angekündigten Streiks aufrechterhalten werden. Warnstreiks dürfen maximal vier Stunden andauern. Ein Schlichtungsversuch muss vorgenommen werden, sobald entweder die Arbeitgeber oder die Gewerkschaften es verlangen. Diese Regeln können in Tarifverträgen geändert werden.
- Die FDP-Vorschläge, den Streik zu beschränken, haben laut "Süddeutsche Zeitung" die SPD, Grünen und den GDL-Gewerkschaft verneint.
- Streiks in der Kritisinchfrastruktur, wie die des GDL und der Deutschen Bahn, haben große Folgen für unbeteiligte Dritte und die Gesellschaft insgesamt.
- Der Streikausgleich zwischen dem GDL und den Deutschen Bahn, sowie die Streiks in anderen Sektoren der Kritisinchfrastruktur, berühren unbeteiligte Dritte und die Gesellschaft als Ganzes und erfordern eine Neuauslegung.
- Das Recht auf den Streik als Mittel des Tarifkonflikts ist zwar in der Grundgesetz verankert, es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, wie der Tarifkonflikt geführt werden soll. Ziel sollte sein, das Recht auf den Streik zu wahren, ohne die Bevölkerung zu belasten. Es ist notwendig, die Interessen von unbeteiligten Dritten angemessen in Betracht zu ziehen und die Verhältnismäßigkeit der Streiks sicherzustellen. Deshalb sollte der gesetzliche Raum genutzt werden.
- Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betont die Bedeutung des Rechts auf den Streik innerhalb des Rahmens der Tarifhoheit. "Aber wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, muss Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden." Sein Kollege FDP-Abgeordneter Reinhard Houben fügt hinzu: "Die überschwänglichen Streiks im Schienenverkehr haben gezeigt, dass wir Bedingungen für Tarifkonflikte in der kritischen Infrastruktursektion benötigen." Natürlich müssen die Tarifparteien ihre eigenen Regelungen finden. "Sollte das nicht gelingen, dann sollte das Gesetz Richtlinien geben."
Streiks - FDP: Strengere Streikregeln für kritische Infrastrukturen
(1) Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert in der Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur und der "Süddeutschen Zeitung" die Beschränkung des Rechts auf den Streik in kritischen Infrastruktursektoren.(2) Laut einer Stellungnahme der FDP fordern die Liberalen rechtliche Anforderungen an die Gewerkschaften in Bereichen wie Verkehr, Gesundheit und Energieversorgung.(3) Diese Anforderungen umfassen Vorankündigung von Streiks, Wartung eines Mindestbetriebsniveaus und begrenzte Dauer von Warnstreiks.(4) Die FDP-Vorschläge zur Streikbeschränkung wurden von der SPD, den Grünen und dem GDL abgelehnt, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.(5) Streiks in der kritischen Infrastruktur, wie die des GDL und der Deutschen Bahn, haben weitreichende Folgen für unbeteiligte Dritte und die Gesellschaft insgesamt.(6) Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betont die Bedeutung des Rechts auf den Streik innerhalb des Rahmens der Tarifhoheit, aber er fordert Verhältnismäßigkeit, insbesondere wenn kritische Infrastruktur betroffen ist.(7) Der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben glaubt, dass überschwängliche Streiks in kritischen Sektoren Rahmenbedingungen für Tarifkonflikte benötigen.(8) Sollten die Tarifparteien ihre eigenen Regelungen nicht finden, schlägt Houben vor, dass das Gesetz Richtlinien geben sollte, um die Verhältnismäßigkeit von Streiks sicherzustellen.