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Fehler erkannt: Polizei: Einwendung von Lasergeräten verboten

In NRW nehmen die Polizei Laser-Messgeräte aus dem Verkehr weg, die eventuell nicht korrekt funktionieren können. Die Folgen sind unbekannt.

Ein Polizist mit einem Laservermessgerät (Archivfoto)
Ein Polizist mit einem Laservermessgerät (Archivfoto)

Inneres Memorandum - Fehler erkannt: Polizei: Einwendung von Lasergeräten verboten

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Nutzung von 115 Laserspeichengeschwindigkeitsmessgeräten aufgehalten, nachdem der Hersteller Informationen über eine Messfehler gegeben hat. Das Problem wurde während der Prüfung eines Gerätes in den internen Kommunikationen des LZPD entdeckt, wie dpa berichtet. Es war zunächst unklar, ob die Geräte in NRW betroffen waren und ob sie zurückgeruft werden mussten. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage. "Spiegel Online" hatte sich zuvor über dieses berichtet.

Nach der Richtlinie des LZPD an die Polizeibehörden wurden Unterschiede von drei Kilometern pro Stunde während der Prüfung des "TrueSpeed, LTI 20-20"-Typsgerätes entdeckt. Folglich schreibt das LZPD in der von dpa erlangten Richtlinie: "Laserspeichengeschwindigkeitsmessgeräte des genannten Typs dürfen mit sofortiger Wirkung nicht mehr für repressive Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden."

Nach Angaben des Innenministeriums in NRW sind 600 Laserspeichengeschwindigkeitsmessgeräte im Einsatz, was bedeutet, dass etwa jedes Fünfte, also der sogenannte Laserpistole, derzeit ausfällt.

Das Problem war nicht auf Duesseldorf beschränkt, denn Laserspeichengeschwindigkeitsmessgeräte in verschiedenen Teilen Nordrhein-Westfalens waren auch betroffen. Trotz der Messfehler ist es unerlässlich, die Straßenicherheit sicherzustellen, weshalb die Polizei auf alternative Technologien für den Verkehrsüberwachungssatz zurückgreift. Die Polizei in NRW bewertet derzeit den Austausch oder Neustrukturierung der betroffenen Geräte, um mögliche Störungen im Verkehrslenkungssystem zu minimieren.

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