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Für Urlauber auf Pauschalreisen ist eine unabhängige Überprüfung der Einreisebestimmungen von entscheidender Bedeutung.

Reisende haben die Pflicht, über die gegenwärtigen Einreisebestimmungen informiert zu sein und...
Reisende haben die Pflicht, über die gegenwärtigen Einreisebestimmungen informiert zu sein und insbesondere bei längeren Reisen auf diesen Aspekt zu achten.

Für Urlauber auf Pauschalreisen ist eine unabhängige Überprüfung der Einreisebestimmungen von entscheidender Bedeutung.

Reiseunternehmen haben die Pflicht, Informationen bereitzustellen, bevor ein Deal abgeschlossen wird. Doch was, wenn sich die Einreisebedingungen nach der Buchung ändern? Ein Gericht hat kürzlich entschieden, dass Reisende in solchen Situationen die Verantwortung tragen.

Welches Identifikationsdokument wird benötigt und gilt ein Visum? Reisende müssen sich rechtzeitig und eigenverantwortlich über die Einreisebedingungen informieren und dürfen nicht allein auf die Details der Reiseagentur vertrauen, die zum Zeitpunkt der Buchung korrekt waren.

Trotzdem zeigt ein Urteil des Münchner Amtsgerichts die Folgen: Fehlen die richtigen Dokumente, können Reiseverzögerungen und entsprechend höhere Kosten die Folge sein.

Verschobener und deutlich teurerer Malediven-Urlaub

In diesem Fall wollte eine Familie im Sommer 2023 in die Malediven reisen. Doch ihr siebenjähriger Sohn wurde am Flughafen-Schalter aufgrund eines erweiterten Kinderpasses nicht einchecken lassen. Seit Januar 2023 war für die Einreise ein neuer Kinderpass erforderlich. Die Familie hatte den Urlaub im Jahr 2022 gebucht.

Das Ergebnis: Die Familie musste für ihren Sohn einen neuen Kinderpass beantragen, neue Flüge buchen und eine Übernachtung am Abflugort bezahlen. Sie forderten fast 4.600 Euro Entschädigung von der Reiseagentur wegen ihres Unwissens über die geänderten Einreisevorschriften.

Das Münchner Amtsgericht wies ihre Forderung jedoch ab. Der Veranstalter hatte die Einreiseformalitäten vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt und betont, dass die Dokumente echt und nicht erweitert sein sollten. Die Kläger gaben keine Gründe an, warum sie mit einem erweiterten Kinderpass reisen wollten.

Reisende müssen über die aktuellen Regeln informiert bleiben

Dennoch erklärte das Gericht, dass der beklagte Veranstalter keine weitere Informationspflicht über geänderte Einreisebedingungen nach Vertragsabschluss habe. Es ist Aufgabe des Reisenden, sich über die aktuellen Vorschriften - insbesondere bei Fernreisen - auf dem Laufenden zu halten.

Da die Kläger Zugang zum Internet hatten, war es "vernünftigerweise" für sie, nur wenige Wochen vor der Reise die aktuellen Einreisevorschriften zu überprüfen, wie das Gericht entschied. In diesem Fall lag ein Zeitraum von neun Monaten zwischen Buchung und Abreise, so dass das Urteil noch aussteht (Az.: 223 C 19445/23).

Interessantes Detail: Das Auswärtige Amt bietet auf seinen Reise- und Sicherheitshinweisen aktuelle Informationen zu den gültigen Einreisevorschriften weltweit.

In solchen Situationen kann es für Reisende hilfreich sein, Verbraucherzentralen aufzusuchen, um Rat und Unterstützung bezüglich ihrer Rechte und Pflichten zu erhalten. Verbraucherzentralen können wertvolle Informationen liefern und bei der Navigation durch komplexe Reisebuchungsfragen helfen.

Darüber hinaus sollten Reisende aktiv die Einreisevorschriften im Auge behalten und überprüfen, da es nach der Buchung regelmäßige Updates geben kann. Verbraucherzentralen können auch Ressourcen und Tools bereitstellen, um Reisenden zu helfen, über die aktuellen Regeln und Vorschriften informiert zu bleiben.

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