Kriminalität - Geldstrafe für den Chef, der Mitarbeiter zu wenig zahlte
Über 300.000 Euro muss der Manager eines Autohauses in Bezirk Steinburg zahlen, der seinen Mitarbeitern weniger Geld gezahlt hat als gesetzlich erlaubt. Der Arbeitgeber wurde durch das Zollamt Itzehoe auf Verstöße gegen den Mindestlohn und unvollständige Sozialversicherungszahlungen aufgeklärt.
Mitarbeiter hatten dem Staatsanwaltschaftsbüro in Itzehoe und dem Zollamt berichtet, dass der Arbeitgeber sechs Euro pro Stunde gezahlt hat. Der Mindestlohn beträgt 12,41 Euro pro Stunde. Der Manager soll trotz Beschwerden der Mitarbeiter weiterhin den Mindestlohn nicht gezahlt haben.
Untersuchungen des Zollamtes bestätigten die Anschuldigungen. "Diese Maßnahmen zeigen deutlich die offensichtliche Unwertschätzung des Arbeitgebers für die Leistungen seiner eigenen Mitarbeiter, die sie täglich für das Unternehmen bereitstellen", sagte ein Sprecher des Zollamtes.
Das Zollamt verhängte Strafen in einem Umfang von ungefähr 265.000 Euro wegen des Verstosses gegen den Mindestlohn. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe in einem Umfang von ungefähr 45.000 Euro aufgrund unvollständiger Sozialversicherungszahlungen. Die rechtliche Untersuchung ist beendet.
- Die Verletzung des Mindestlohns am Autohaus in Bezirk Steinburg wurde auch dem Staatsanwaltschaftsbüro in Itzehoe melden.
- Neben den von der Zollbehörde verhängten Bußen für den Mindestlohn-Verstoß kann der Manager des Autohauses auch Strafanzeigen wegen der Fortsetzung der Zahlung von weniger als dem Mindestlohn stellen, wie es die Mitarbeiter berichtet haben.
- Das Hauptzollamt Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein, wo Itzehoe liegt, hat die Einhaltung der Arbeitgesetze, einschließlich des Mindestlohns, betont, um eine faire Arbeitssituation aufrechtzuerhalten.
- Das Arbeitgeber-Arbeiterausschuss im Bezirk Steinburg hat sich über das Vorfall Sorgen gemacht und fordert alle Arbeitgeber auf, ihre rechtlichen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.