Gericht weist Einsprüche von Höckes Anwälten zurück
Björn Hocke, der momentan gegen laufenden Berufung steht, befindet sich er yetzt erneut in heißer Wasser, da er über eine umstrittene Nazi-Slogan in die Klammern gerät. Der Vorsitzende der AfD in Thüringen wird, laut Anklage, bei einer AfD-Versammlung in Gera, Thüringen am 12. Dezember 2023, aufgefordert haben, das verbotene Slogan zu vollenden. Trotz seiner laufenden Behauptungen der Unschuld hält Hocke weiter Gericht.
Der zweite Prozess für Hocke vor dem Landgericht Halle läuft langsam, seine Anwälte haben zahlreiche Anträge gestellt, die Gerichtsbarkeit der Instanz und die angebliche Medien-Bias gegen ihren Mandanten anzweifeln. Das Gericht hat mehrere Anfragen nach Unterbrechungen abgelehnt. Unbeirrt hält Hocke weiterhin an seiner Unschuld fest.
Laut Anklage rief Hocke den Slogan "Alles für Deutschland" (Alles für Deutschland) bei einem AfD-Stammtisch in einem Thüringer Forstgasthof aus. Dieser Slogan, der auf die SA, die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, zurückgeht, ist verboten. Hocke soll die ersten beiden Worte gesprochen und die Zuhörerschaft aufgefordert haben, den Slogan zu vollenden. Ein Video von diesem wurde im Gericht vorgestellt.
Hocke bestreitet im Gericht, die Menge mit seiner Gestus aufgehetzt haben wollen. Er behauptet, er sei überrascht gewesen, als das Publikum den Slogan vollendete. "Ich bin in diesem Sachverhalt unschuldig.", sagt der 52-Jährige. Er hat auch an der Strafandrohung des Slogans zweifelhaft, ihn als "alltägliche Wörter" wertschätzend betrachtend.
Nach Angaben der Anklage waren etwa 350 Teilnehmer an der Veranstaltung anwesend. Die Anklage beschuldigt Hocke, Symbole von unverfassungswidrigen und terroristischen Organisationen genutzt zu haben. Der Prozess in Halle wird am weiteren Donnerstag terminiert. Sollte er schuldig befunden werden, droht Hocke eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.
Hocke plant, als Spitzenkandidat der AfD bei den Thüringer Landtagswahlen am 1. September 2023 anzutreten. Sein Partei wird von der Thüringer Verfassungsschutzbehörde als verlässlich rechtsextrem eingestuft. Hocke ist der thüringische und Fraktionsvorsitzende seiner Partei und der Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahlen am 1. September 2023.
Die AfD führt seit Monaten in den Umfragen. Hocke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, aber keine andere Partei ist bereit, mit der AfD zusammenzuarbeiten.
Hocke wurde im Mai mit einer Geldbuße belegt. Das Landgericht Halle verhängte eine Geldbuße von 100 Raten à €130 jeder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Hocke gegen dieses appelliert. Sollte das bereits verhängte Strafgeld rechtskräftig werden, hat es keinen Einfluss auf Hocke's Eligibilität oder sein Wahlrecht.
Ein weiterer Prozess ist möglich für Hocke, da das Landgericht Mühlhausen in Thüringen eine Anklage gegen ihn wegen Hetze angehoftet hat, was einem Beitrag auf Telegram von 2022 über eine gewalttätige Ereignis in Ludwigshafen und das vermutete Verhalten vieler Ausländer betrifft. Gerichtstermine sind noch nicht festgelegt.
Während des ersten Prozesses war die Gerichtssaalvoll besetzt, mit zusätzlichen Plätzen für Journalisten in einem Anhang. Der zweite Prozess in Halle erhielt weniger Aufmerksamkeit, mit einigen leeren Plätzen. Am Anfang wurden Fotografen und Kameraleute aus dem Raum verwiesen, weil Hocke nicht fotografiert wollte. Später durften sie wieder fotografieren.