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Haftbefehle gegen zwei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung

Nach dem Tod einer älteren Frau wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung in der Oberpfalz erlassen. Einem 54-Jährigen und einem 38-Jährigen seien wegen versuchten vorsätzlichen Mordes und schwerer Körperverletzung bzw. Anstiftung...

Das Strafgesetzbuch und die Akten lagen auf dem Gerichtstisch. Foto.aussiedlerbote.de
Das Strafgesetzbuch und die Akten lagen auf dem Gerichtstisch. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Haftbefehle gegen zwei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung

Nach dem Tod einer älteren Frau wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung in der Oberpfalz erlassen. Einem 54-Jährigen und einem 38-Jährigen seien wegen versuchten vorsätzlichen Mordes und schwerer Körperverletzung bzw. Anstiftung Anklage erhoben worden, teilte ein Behördensprecher am Donnerstag in Regensburg mit.

Die Mitarbeiterin soll einer 93-jährigen Frau am 6. Dezember in einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald (Bezirk Zam) ohne deren Einwilligung potenziell tödliches Morphium injiziert haben. Die alte Frau starb innerhalb weniger Stunden. Der 38-Jährige soll seine Kollegen bei der Tat angestiftet haben. Die Ermittlungen basieren auf Zeugenaussagen.

Bei der Obduktion des Körpers der alten Frau wurden im Blut entsprechende Dosen Schmerzmittel festgestellt. Nach Angaben des Gerichtsmediziners konnte ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Medikament und dem Tod der Frau nicht festgestellt werden, insbesondere weil der Gesundheitszustand der 93-Jährigen bereits angegriffen war. Deshalb bleibt die aktuelle Anklage trotz des Todes der Frau weiterhin versuchter Mord.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass es derzeit keine Beweise dafür gebe, dass die ältere Frau sterben wollte und dass sie sich nicht im Sterben befand. Der Sprecher stellte fest, dass die Angeklagten weiterhin als unschuldig gelten.

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Quelle: www.stern.de

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