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Haushaltsexperte: Benötigen Sie einen Sonderfondskredit

CDU-Haushaltsexperte Christian Goni wies die Kritik des Rechnungshofs am schwarz-roten Plan zurück, der einen Sonderfonds zur Finanzierung von mehr Klimaschutz einrichtet. „Selbstverständlich wollen wir eine solide Haushaltspolitik haben, die nicht ausufert“, sagte er der taz (Montag)....

Christian Goini spricht im Plenum des Abgeordnetenhauses in Berlin. Foto.aussiedlerbote.de
Christian Goini spricht im Plenum des Abgeordnetenhauses in Berlin. Foto.aussiedlerbote.de

Abgeordnetenhaus - Haushaltsexperte: Benötigen Sie einen Sonderfondskredit

CDU-Haushaltsexperte Christian Goiny wies die Kritik des Rechnungshofs am schwarz-roten Plan zurück, der die Schaffung eines „Sonderfonds“ zur Finanzierung von mehr Klimaschutz vorsehe. „Selbstverständlich wollen wir eine solide Haushaltspolitik haben, die nicht ausufert“, sagte er der taz (Montag). „Andererseits sehen wir auch Investitionsbedarf, der eine Herausforderung darstellt, die wir mit normalen Haushaltsmitteln nicht bewältigen können. Deshalb müssen wir trotz Schuldenbremse weiterhin Kredite für den Sonderfonds bereitstellen.“

Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt argumentierte der Rechnungshof, dass der Notstand für das entsprechende Haushaltsjahr begründet und der ursächliche Zusammenhang zwischen Notstand und geplanten Maßnahmen dargelegt werden müsse. Der 5-Milliarden-Euro-Spezialfonds Berlins für mehrere Geschäftsjahre wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

„Unser Ansatz unterscheidet sich von der Bundesebene, wo bestehende Reserven einfach von COVID-19 auf Klimaschutz umetikettiert werden“, sagte Goini. „Sonderfonds sind nicht Teil des Haushalts und werden nicht nur durch die Klimakrise, sondern auch durch den Angriffskrieg in der Ukraine und seine Folgen wie Inflation und steigende Energiepreise und deren Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt gerechtfertigt.“

Dennoch hielt er die Entscheidung für richtig und bräuchte ein Gutachten, um zu klären, wie groß die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf den Berliner Plan seien. „Wir müssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Gesetz sorgfältig analysieren“, sagte Goini, der als Haushaltschef der CDU-Fraktion im Unterhaus gilt. „Wir stehen zu unseren Zielen, wollen aber natürlich ein Gesetz, das einer gerichtlichen Überprüfung standhält.“

Mitte November erklärte das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 wegen Verstoßes gegen die Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse für verfassungswidrig und ungültig. Da sich der Haushalt ändert, will die Bundesregierung Kredite, die für die Corona-Bekämpfung vorgesehen sind, in den Klimaschutz investieren. Das Urteil hinterlässt ein milliardenschweres Loch im Bundeshaushalt.

„Taz“-Interview

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Quelle: www.stern.de

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