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Immobilieneigentümer müssen mit zusätzlichen Steuererklärungen rechnen

Ab 2022 wird eine neue Pflicht für Grundstückseigentümer eingeführt. Nun müssen diese ihre eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Laut einer Mitteilung des Deutschen Immobilienverbandes (IVD) findet zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Klärung der Wertermittlung der Grundsteuer statt. Und das nur elektronisch im Elster-Verfahren Wer sich noch nicht bei der kostenlosen Online-Steuersoftware Elster registriert hat, muss sich vorher mit diesem Thema auseinandersetzen. Grundstückseigentümer können jedoch einen Steuerberater oder einen Einkommensteuerhilfeverein beauftragen. Lesen Sie hier mehr darüber.

Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Welche Eigentümer sind steuererklärungspflichtig? Dies gilt für Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Das sind laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen „Wirtschaftseinheiten“. Damit ist das Projekt eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Was veranlasste diese neue Entscheidung? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018. Daraufhin erklärte das Gericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Danach einigte sich die Bundesregierung auf eine Reform der Grundsteuer. Daher tritt die Reform erst am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ab 2022 müssen Immobilienbesitzer ihre eigene Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Foto: Rawpixel.com / Shutterstock.com

Die Bundesländer regeln die Grundsteuer unterschiedlich

Deutschlandweit gibt es kein einheitliches Muster zur Verarbeitung von Daten in einer Steuererklärung für Immobilieneigentümer.

2019 hat der Bundestag das sogenannte föderale Modell beschlossen. Die fünf Bundesländer sind davon abgewichen und haben ein eigenes System entwickelt. Im Übrigen folgen sie grundsätzlich dem föderalen Konzept.

Damit sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vollständig der Grundsteuerverordnung des Bundes beigetreten. Darüber hinaus nutzen auch Sachsen und das Saarland das föderale Modell. Sie unterscheiden sich lediglich in der Höhe des Steuerindex.

Darüber hinaus orientiert sich die Steuerberechnung in all diesen Bundesländern am Grundstückswert, der statistisch ermittelten Kaltmiete, der Grundstücksfläche, der Wohnfläche sowie der Art und dem Alter des Gebäudes. Daher müssen Eigentümer diese Informationen in ihrer Steuererklärung angeben.

Gut zu wissen: Die landeseigenen Modelle gelten vor allem für Immobilien. Also auf bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (sog. Grundsteuer B).

Den Wert von Grundstücken können Sie mit dem Bodenwert-Informationssystem ermitteln. Außerdem müssen die Eigentümer das Gebiet und den Standort angeben. Das Gebiet ist im Grundbuch gekennzeichnet und beschreibt das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie Zugang zum Grundbuch erhalten.

Bei einer „kalten“ Miete gilt für Wohneigentum der gleiche Wert wie für Mieteigentum. Ein Stellplatz in der Garage hat eine Festmiete von 35 Euro. Egal ob Einzelparkplatz oder Tiefgarage.

Risikosatz: Dieser Zinssatz ist wichtig für den Wert der Immobilie.

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Wer in einem Bundesland lebt, das nicht das föderale Modell übernommen hat (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen), muss Angaben zur Umgebung machen des Grundstücks und des Gebäudes sowie der Lage des Grundstücks.

Es gibt keine bundesweit einheitliche Vorlage für Steuererklärungsdaten von Immobilienbesitzern. Foto: DesignRage / Shutterstock.com

Wie hoch ist die Grundsteuer und wie wird sie berechnet?

Die von den Eigentümern bereitgestellten Daten werden von den Finanzbehörden zur Ermittlung der Höhe der Grundsteuer verwendet. Dieser Betrag wird mit der gesetzlichen Steuerkennziffer multipliziert. Dadurch wird die Bemessungsgrundlage gebildet.

Grundsteuerformel: Grundsteuer = Grundsteuerbetrag x Bemessungsgrundlage x Steuersatz

Wie hoch ist die durchschnittliche Grundsteuer in Deutschland? Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat 2021 ermittelt, dass die Grundsteuer für ein Haus mit einer Wohnfläche von 125 Quadratmetern und einem Grundstück von 500 Quadratmetern in den 100 größten Städten Deutschlands zwischen 323 Euro (Gütersloh) liegt 771 Euro (Witten) variiert je nach Jahr. Mehr über die Auswirkungen des Grundsteuersatzes erfahren Sie hier.

Daher wird ab 2025 eine Neuberechnung der Grundsteuer vorgenommen.

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