- Jugendgerichtsfälle wegen Jugendgewalt in Schulen steigen
Nach tödlicher Schusswaffenattacke an einer Schule in Offenburg wurde ein 16-Jähriger wegen unterlassener Verbrechensanzeige schuldig gesprochen. Er wurde zu sogenannten "bildenden Diskussionen" mit dem örtlichen Jugendgericht sowie zur Weiterbehandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verurteilt. Diese Entscheidung fiel in einer nicht öffentlichen Sitzung durch das Jugendgericht in Offenburg, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. Die Kosten für das Verfahren wurden dem Teenager erlassen.
Aufgrund der Jugendschutzbestimmungen gab das Gericht keine weiteren Informationen zu den Vorwürfen preis. Es wurde lediglich erwähnt, dass der Minderjährige die Hauptanklage des unterlassenen Verbrechens gestand. Unklar blieb unter anderem die Verbindung des Angeklagten zum bereits verurteilten Täter. Nach dem gewalttätigen Vorfall im November gab es Diskussionen auf Social-Media-Plattformen, die darauf hindeuteten, dass der Schütze seine Absichten zuvor angekündigt hatte.
Im Juli verurteilte das örtliche Landgericht einen weiteren 16-Jährigen wegen Mordes und versuchten Brandstiftungen zu acht Jahren und neun Monaten Jugendhaft. Journalisten und Medienvertreter waren nicht anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung eingelegt haben soll.
Der Tod eines Schülers an der Förderschule Waldbach im Juli löste Trauer und Schock weit über Baden-Württemberg hinaus aus. Das Jugendgericht stellte fest, dass der Angeklagte mit einer Pistole, Munition und einer selbst gebauten Brandvorrichtung in die Schule eindrang. Er soll einen 15-jährigen Mitschüler schwer verletzt haben, der später im Krankenhaus verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beschuldigte auch die Eltern des Schützen. Sie werden des fahrlässigen Tötungsdelikts und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Die Waffe, die angeblich von ihrem Sohn verwendet wurde, befand sich illegal in ihrem Besitz und war nicht sicher verstaut, was es dem nun 16-Jährigen angeblich leicht machte, daran zu gelangen - dies ist die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
Im Licht des tragischen Vorfalls an der Waldbach-Schule haben Diskussionen über die Prävention und den Umgang mit Gewalt an Bedeutung gewonnen. Das Gericht betonte die Wichtigkeit, Pläne von Gewalt zu melden, da das Unterlassen des 16-Jährigen schwerwiegende Folgen hatte.