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Justizminister Buschmann lehnt Faesers Pläne für die BKA ab

Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt bei verdeckten Hausdurchsuchungen? Nicht mit mir, sagt der FDP-Justizminister.

Es wird keine Genehmigung für geheime Abhöraktionen in Privatwohnungen geben, sagt Justizminister...
Es wird keine Genehmigung für geheime Abhöraktionen in Privatwohnungen geben, sagt Justizminister Marco Buschmann.

- Justizminister Buschmann lehnt Faesers Pläne für die BKA ab

Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt die geplante Erweiterung der BKA-Befugnisse für Wohnungsdurchsuchen ab, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagen hat. "Es wird keine Befugnisse für heimliche Überwachungen in Wohnungen geben", sagte der FDP-Politiker dem "Bild"-Zeitung (Freitag). "In einem Grundrechte-Staat machen wir das nicht. Das wäre ein absolutes Tabu."

Faeser möchte dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die Durchführung verdeckter Wohnungsdurchsuchen ermöglichen, wie es ein Entwurf aus ihrem Ministerium vorsieht, der noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert wird. Die Maßnahme wäre nur erlaubt, wenn "eine spezifische Bedrohungssituation bezüglich der Vorbereitung eines Terroranschlags vorliegt und noch Unsicherheit über den genauen Planungsstand besteht", heißt es im Entwurf.

Das Gesetz zur Änderung des Bundeskriminalamt- und Bundespolizeigesetzes enthält auch die Befugnis für die biometrische Internet-Vergleichung von Bilddaten und die Erlaubnis, bereits gesammelte Daten auszuwerten und existente Verbindungen zu identifizieren, auch mit AI-basierten Werkzeugen.

"Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab", sagte Buschmann über den Entwurf. "Wenn jemand das ernsthaft vorschlagen will, wird ein solcher Vorschlag nicht durch die Regierung, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben."

Faesers Vorschlag für das BKA enthält die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen verdeckte Wohnungsdurchsuchen durchzuführen, wie z.B. bei Terrorismusgefahren. Trotzdem bleibt Buschmann strikt gegen jede Form von "Wohnungsdurchsuchung", die die Prinzipien des Grundgesetzes verletzt, und bezeichnet es als absolutes Tabu.

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