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Kann eine Entlassung wegen der Verwendung von Naziparolen während der Freizeit erfolgen?

Harte Erkenntnis nach dem Sylt-Skandal

Außerdienstliches Verhalten hat den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren ...
Außerdienstliches Verhalten hat den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren ...

Kann eine Entlassung wegen der Verwendung von Naziparolen während der Freizeit erfolgen?

Einige Personen haben auf Sylt durch rassistische Schimpfereien berufliche Folgen erlebt. Es bleibt unklar, ob ihre fragwürdigen Aktionen außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich zur Kündigung führen sollten. Hier erfahren Sie mehr.

Gäste des "Pony"-Bars in der syltischen Stadt Kampen hätten nicht erwartet, dass ihr Treffen zu einem landesweiten Skandal eskalieren würde. Der Videoaufnahme, die die Partybesucher lautstark rassistische und xenophobe Schimpfworte und möglicherweise einen Hitlergruß verraten, folgte ein öffentlicher Aufruhr.

Die Behörden und Staatsanwaltschaft untersuchen dieses Thema - allerdings scheint der Fortschritt langsam zu sein: Eine zunehmende Anzahl von Großunternehmen, darunter Deutsche Bank und Vodafone, hat sich gegen Rassismus ausgesprochen und Maßnahmen gegen angeblich Beteiligte ergriffen. 8 Unternehmen und Institutionen planten, Mitarbeiter, die mit dem Ereignis in Verbindung stehen, zu entlassen, zu entlassen oder zumindest zu prüfen, berichtet NDR. Aber können sie solche Maßnahmen so schnell durchführen?

In welchem Maße müssen Mitarbeiter sich an ihren Arbeitgeber anpassen?

"Arbeitgeber sind nicht an den Freizeitaktivitäten ihrer Mitarbeiter interessiert", erklärt Felix Zimmermann, ein Rechtsexperte und Chefredakteur der Rechtszeitschrift "Legal Tribune Online". Es ist unerheblich, ob ein Mitarbeiter für die AfD stimmt oder das Reichsadlerbanner in seinem Garten hisst.

Arbeitgeber können auf die Loyalitätspflicht verweisen. Mitarbeiter sollen die Interessen ihres Chefs schützen und ihn vor Schaden fernhalten. Loyalitätspflichten können je nach Rolle eines Mitarbeiters innerhalb einer Firma unterschiedlich wahrgenommen werden. Lagerarbeiter oder Backer haben unterschiedliche Pflichten, als jene, die eine Firma vertreten.

Wenn ein Influencer vehement demokratische Ideale vertritt, aber an einem Event Nazi-Schimpfworte schreien; in diesem Fall könnte eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dennoch muss jedes Fall individuell geprüft werden. [

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Quelle: www.ntv.de

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