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Kann ich Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

Fragen des Arbeitsrechts

Nehmen Sie Weihnachtsgeschenke von Kunden an? Dies ist am Arbeitsplatz nicht immer erlaubt..aussiedlerbote.de
Nehmen Sie Weihnachtsgeschenke von Kunden an? Dies ist am Arbeitsplatz nicht immer erlaubt..aussiedlerbote.de

Kann ich Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

Weihnachtsgeschenke von Kunden erhalten: Klingt großartig. Aber es hat auch seine Mängel. Wann sollten Mitarbeiter Nein zu Weihnachtsgeschenken sagen?

Weihnachtlicher Obstkuchen, ein Lebensmittelkorb mit leckeren Köstlichkeiten oder Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder Theater: Advent und Weihnachten sind die Zeit des Schenkens, manchmal auch im beruflichen Umfeld, zum Beispiel von Kunden. Doch dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke wirklich annehmen?

„Ich rate Arbeitnehmern diesbezüglich grundsätzlich zur Vorsicht“, sagt Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck. Er schlug vor: Schauen Sie sich zunächst den Arbeitsvertrag an. Geschenke sind dort oft verboten oder haben nur einen begrenzten Wert. „Viele Unternehmen verfügen außerdem über Compliance-Regeln, die solche Fälle detailliert beschreiben“, sagte Bredrake.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte gelten besonders strenge Beschränkungen. „Arbeitgeber müssen unverzüglich über alle Vorteile informiert werden“, sagte Bradrake. „Sie können nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angenommen werden.“

Sie sollten sich unbedingt an die geltenden Regeln Ihres Arbeitgebers halten. Wenn Sie das nicht tun, kann es sehr unangenehm werden. „Verstöße können eine Abmahnung, eine Entlassung und im Extremfall sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen“, erklärt der Fachanwalt.

Angenommene Geschenke müssen offengelegt werden

Auch wenn es keine klaren Regeln für die Annahme von Geschenken gibt, kann es zu Ärger führen, wenn ein Mitarbeiter ein Geschenk annimmt. „Besonders wenn das Geschenk von großem Wert ist, könnte der Arbeitgeber vermuten, dass die Bestechung das wahre Motiv war und nicht Dankbarkeit und Anerkennung der erbrachten Leistungen“, sagt Bredrake.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, ist es eine gute Idee, Ihren Chef zu fragen, wie üblicherweise mit Kundengeschenken umgegangen wird. Kleine Geschenke von geringem Wert, wie zum Beispiel bedruckte Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Pralinenschachteln, sind in der Regel erlaubt. Bei einem Wert über zehn Euro sei auf jeden Fall Vorsicht geboten, sagt Bredrake. „Bevor Sie ein wertvolles Geschenk annehmen, sollten Sie im Einzelfall die Zustimmung einholen.“

Was ist, wenn Sie dies verpasst haben und bereits ein Kundengeschenk angenommen haben? Dann sei es sinnvoll, die Schenkung sofort einem Vorgesetzten mitzuteilen und um Informationen zum weiteren Vorgehen zu bitten, schlägt Bradake vor. Sein Rat: Kommunizieren Sie die Regeln offen gegenüber den Kunden, „um die Kundenbeziehung nicht durch die Ablehnung von Geschenken etc. zu gefährden.“

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Quelle: www.ntv.de

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