Prozesse - Kieler Mann erneut wegen tödlicher Schüsse vor Gericht
Montag (9.30 Uhr) muss wieder der Kieler Landgerichtshof vor dem 25-jährigenappearen, wegen des Vorwurfs der Totschlag, an dem Tage (31 Jahre) nach einem Schlag. Eine Revision des Staatsanwalts und des Mitbeschuldigten gegen das Urteil von April 2023 war erfolgreich, wie das Gericht mitteilte. Die Jury hatte den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft für Totschlag verurteilt. Zuvor berichtete die "Kiel Nachrichten" über die erfolgreiche Revision.
Nach Angaben des Gerichts kam es zu einer Streiterei zwischen dem Bruder des Angeklagten und dem Opfer vor den tödlichen Schüssen am 27. Juni 2022 im kielschen Stadtteil Gaarden. Der Angeklagte soll den 31-jährigen entschlossen getötet haben. Mit einem scharfen Waffe soll der Angeklagte und mehrere Zeugen auf den Mann, der auf einer Bank in Kiel saß, geschossen haben. Der Angeklagte soll den Mann von einer Entfernung von nur einem bis zwei Metern herangekommen sein, das Waffe gezogen und abgefeuert haben. Der 31-jährige starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Das Gericht sah kein Mordmotiv
Unterschiedlich vom Staatsanwalt und dem Mitbeschuldigten, sah das Gericht im ersten Verfahren das Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag, aus. Das Gericht sah keine notwendigen Elemente von Vorbereitung und eines niedrigen Motivs. Der Motiv war berichtetlich Rache für ein Ohrzerrissen, das der Opfer dem jüngeren Bruder des Angeklagten Stunden zuvor zugefügt hatte. Der 31-jährige war nicht verteidigungslos und unbewaffnet, als der Angeklagte ihn heranrückte. Im Hintergrundgeschichte war mindestens eine bedeutende Auseinandersetzung zu erwarten.
Der Angeklagte gesteht die Tat und zeigt Reue. Im Urteil von April 2023 bezieht sich das Gericht auf die Beteiligung des Mitangeklagten. Im Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters heißt es, der 31-jährige könnte sich selbst durch sein Verhalten für die Schüsse verantwortlich gemacht haben. Vor den tödlichen Schüssen rief er dem Angeklagten "Komm auf! Komm auf! Schieße ihn! Schieße ihn!" zu, als dieser um einen Meter von ihm mit einer Waffe in der Hand stand. Er rief ihn auch Coward und Schwachling, was den Impuls für den Schuss auslöste.
Das Opfer wurde von nahe bis nahe mit mindestens vier Schüssen getroffen. Zwei trafen den Thoraxkavität und waren tödlich. Für den neuen Prozess wurden bisher acht Probeverhandlungstage eingeplant. Eine Urteilsbestimmung könnte somit am 9. September fallen.
Der Staatsanwaltschaft und dem Opferbruder wurde gegen das ursprüngliche Urteil eine Revision eingelegt, was dazu führte, dass der Angeklagte erneut vor dem Kieler Landgericht steht. Obwohl die Tat als "Schlampenanschlag" beschrieben wurde, sah das Gericht sie nicht als Mordmotiv, sondern als Totschlag. Die Kiel Nachrichten berichtete über die erfolgreiche Revision, und das Kieler Landgericht ist jetzt dazu bestimmt, ein neues Urteil am 9. September zu fällen. Während der ursprünglichen Auseinandersetzung in Schleswig-Holstein war der 31-jährige Opfer angeblich den Angeklagten Bruder das Ohr gezerrt, was als Provokation wahrgenommen wurde.
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