Klimaklage gegen VW scheitert in nächster Instanz
Ein Klageschrift von Klimasaktivisten gegen das Volkswagen-Konzern hat auch in der nächsten Instanz scheitern lassen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am Freitag die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14. Februar abgewiesen. Das Gericht hat dies mitgeteilt. (Az. 2 U 8/23) In diesem von Greenpeace unterstützten Klagesachen wollten die Kläger Volkswagen dazu zwingen, ab 2030 mit Benzinfahrzeugen aufzuhören und das Unternehmen verpflichten, seine eigenen CO2-Emissionen um 65% im Vergleich zu 2018 bis 2030 zu reduzieren.
Die Kläger begründeten sich mit der Verteidigung ihrer Freiheiten und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Volkswagen trägt mit seinen Autos und den daraus resultierenden CO2-Emissionen erheblich zum Klimawandel bei. Der Anspruch beruhte auch auf dem Klimurteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass Zukunftsgenerationen ein Recht auf Klimaschutz haben.
Das Landgericht Braunschweig hatte den Anspruch im Februar abgewiesen und erklärt, dass er "grundsätzlich zulässig, aber im Stoff hinfällig" war. Die Bundesregierung hatte ihre Pflicht, die Bürger im Sinne des Klimurteils des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz erfüllt. Volkswagen hingegen erfüllte "die geltenden rechtlichen Vorschriften".
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation und ordnete die Revision als "offensichtlich unbegründet" ein. Wie das Landgericht, so folgte das Oberlandesgericht nicht der grundsätzlichen Frage, "ob die gesetzlichen Klimaschutzvorschriften ausreichen" - dies konnte im laufenden Rechtsstreit nicht entschieden werden. Das Landgericht hatte auch offen gelassen, ob Volkswagen tatsächlich wegen Schäden, die durch den Klimawandel verursacht wurden, haftbar gemacht werden kann. Das Urteil aus Braunschweig ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann noch involviert werden.
Trotz der Argumentation, dass ihre Freiheiten und Eigentumsrechte durch Beiträge von Volkswagen zum Klimawandel durch Abgasemissionen aus den Verbrennungsmotoren bedroht sind, wurde der Klage gegen VW wegen des Erlasses von Benzinfahrzeugen ab 2030 und der Reduzierung von CO2-Emissionen um 65% bis 2030 durch das Oberlandesgericht Braunschweig in der nächsten Instanz abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Revision "offensichtlich unbegründet" war, ähnlich wie die Entscheidung des Landgerichts zuvor, aber die grundsätzliche Frage, ob die derzeitigen Klimaschutzvorschriften ausreichen, nicht angesprochen hat.