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Körperverletzung nach Hinweis auf Rauchverbot: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

Ein 41-jähriger Mann ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er einen Fahrgast in einer S-Bahn-Station brutal angegriffen hatte. Das Landgericht Berlin befand den Angeklagten am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung und Raubes für schuldig. Er und ein Komplize sollen...

Prozessakten vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de
Prozessakten vor Gericht. Foto.aussiedlerbote.de

Prozesse - Körperverletzung nach Hinweis auf Rauchverbot: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

Ein 41-jähriger Mann ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er einen Fahrgast in einer S-Bahn-Station brutal angegriffen hatte. Das Landgericht Berlin befand den Angeklagten am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung und Raubes für schuldig. Er und ein Komplize sollen einen 36-jährigen Fahrgast geschlagen, getreten, geschleift und ausgeraubt haben, der kürzlich in einem Zug auf das „Rauchverbot“ hingewiesen hatte.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat in Berlin-Altglienicke im Februar 2020 aus trivialen Gründen als einen „völlig abscheulichen Vorfall“. Das Urteil des Gerichts ging weit über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten hinaus. Die Verteidiger forderten eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Die Ermittlungen ergaben, dass der 36-Jährige den Angeklagten und seine Begleiter am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit im Zug kurz aufforderte, nicht zu rauchen. Nachdem der Handwerker herausgekommen war, folgten ihm die beiden. Der Mann wurde auf dem Bahnsteig angegriffen.

Im Urteil hieß es weiter, die Täter hätten den 36-Jährigen auf eine Fußgängerbrücke gejagt und ihn geschlagen und getreten. Der Angeklagte entwendete 30 Euro aus der Tasche des Opfers, sein Komplize versuchte, das Opfer über das Geländer und auf die 7 Meter darunter liegenden Schienen zu stoßen. Das Opfer wurde mit gebrochener Nase, gebrochenen Fingern, Prellungen und Hämatomen ins Krankenhaus eingeliefert.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und entschuldigte sich. Er und seine Begleiterin wollten einem anderen Passagier eine „Massage“ geben. Sie werden überreagieren. Der 41-Jährige muss sich außerdem wegen eines Angriffs auf einen Mann an einer Bushaltestelle im Februar 2023 verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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