Pauschale - Landwirte warten auf EU-Förderung: Nachteile ausgleichen
Sächsische Landwirte sollen für Nachteile, die durch verspätete Auszahlungen von EU-Mitteln entstehen, entschädigt werden. Das sächsische Kabinett stimmte am Dienstag zu. Es heißt, dass die Entschädigung in einer Summe gezahlt werden soll. Die Pauschale wird einheitlich ermittelt und deckt Gebühren wie etwa Zinsen für einen Überbrückungskredit, Verlängerungsgebühren oder eventuell anfallende Beratungsleistungen ab. Es ist unklar, wie viele Unternehmen eine solche Entschädigung beantragen werden.
Konkret geht es in diesem Fall um Direktzahlungen der EU. In Sachsen werden die Zahlungen in der Regel zum Jahresende ausgezahlt – insgesamt rund 241 Millionen Euro an rund 7.000 Unternehmen. Ende Oktober räumte das Landwirtschaftsministerium ein, dass dies aufgrund von Softwareanpassungsproblemen möglicherweise erst im Februar möglich sei. Das Ministerium behauptet, dass sich die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU seit 2023 grundlegend geändert hätten und es an IT-Experten für Software-Anpassungen fehle.
Die Verzögerung löste Proteste und Unzufriedenheit bei staatlichen Bauernverbänden und anderen Interessengruppen der Landwirte aus. Sie weisen darauf hin, dass Landwirte insbesondere am Jahresende viele Rechnungen zu begleichen haben, darunter Miete, Versicherungen und Beiträge von Berufsgenossenschaften. Für einzelne Unternehmen geht es dabei um ihre Existenz.
„Die Agrarförderung, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen, ist derzeit sehr komplex“, wiederholte Günter am Dienstag seinen Appell um Verständnis. Viele neue und aktuelle Vorschriften müssen in Anwendungssoftware integriert werden. Der Prozess verzögerte sich aus technischen Gründen und aufgrund von Fachkräftemangel. „Das ist bedauerlich. Deshalb haben wir eine Lösung gefunden, die mögliche Belastung des Betriebes durch einen Nachteilsausgleich auszugleichen. Gleichzeitig ist es für uns vorrangig, die Zahlungen so schnell wie möglich sicherzustellen.“
Günther erklärte weiter, dass nachteilige Entschädigungen erst nach Abschluss ausstehender Direktzahlungen gezahlt werden sollten. Daher wird hierfür ein Prozent des gesamten Direktzahlungsbetrags verwendet.
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Quelle: www.stern.de