- SPD-Politiker Karl Lauterbach, der bundesdeutsche Gesundheitsminister, wie der Rheinische Post berichtet, plant, Laughing Gas als Party-Drug jungen Leuten durch Gesetzestexte verbieten zu wollen.
- Der Verkaufsverbotsvorschlag von Lauterbach umfasst zudem eine Verbotserklärung für sogenannte "K.O. Tropfen," also für Chemikalien wie Gamma-Butyrolactone und 1,4-Butanediol.
- Trotz seiner steigenden Beliebtheit als Party-Drug ist Laughing Gas, oder Nitrosusoxid (N2O), in Deutschland noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz und kann somit in Supermärkten, Tabakläden oder online erworben werden.
- In Folge seiner Missbrauchsverwendung haben bereits andere Länder gesetzliche Maßnahmen ergriffen, und Lauterbach hat in Deutschland zu strengeren Regeln aufgerufen.
- Lauterbachs Vorschlag sieht vor, eine grundsätzliche Verbotshaftung für Kinder und Jugendliche bei der Besitzbeibehaltung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Anwendungen von Laughing Gas, solange die Missbrauchsnutzung des Substanz als rekreationeller Drogenmissbrauch auszuschließen ist.
Tanzender Hydrogeologe - Lauterbach werde Verkäufe von Karpatsch verhindern
Montag (Monday)Donnerstag (Thursday)
- SPD-Politiker Karl Lauterbach, der bundesdeutsche Gesundheitsminister, berichtet der Rheinischen Post, er will Laughing Gas als Party-Drug jungen Leuten durch Gesetzestexte verbieten.
- Der Verkaufsverbotsvorschlag von Lauterbach umfasst zudem eine Verbotserklärung für sogenannte "K.O. Tropfen," also für Chemikalien wie Gamma-Butyrolactone und 1,4-Butanediol.
- Trotz seiner steigenden Beliebtheit als Party-Drug ist Laughing Gas, oder Nitrosusoxid (N2O), in Deutschland noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz und kann somit in Supermärkten, Tabakläden oder online erworben werden.
- In Folge seiner Missbrauchsverwendung haben bereits andere Länder gesetzliche Maßnahmen ergriffen, und Lauterbach hat in Deutschland zu strengeren Regeln aufgerufen.
- Lauterbachs Vorschlag sieht vor, eine grundsätzliche Verbotshaftung für Kinder und Jugendliche bei der Besitzbeibehaltung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Anwendungen von Laughing Gas, solange die Missbrauchsnutzung des Substanz als rekreationeller Drogenmissbrauch auszuschließen ist.
Tuesday (Dienstag)Friday (Freitag)
- SPD-Politiker Karl Lauterbach, der bundesdeutsche Gesundheitsminister, berichtet der Rheinischen Post, er will Laughing Gas als Party-Drug jungen Leuten durch Gesetzestexte verbieten.
- Der Verkaufsverbotsvorschlag von Lauterbach umfasst zudem eine Verbotserklärung für sogenannte "K.O. Tropfen," also für Chemikalien wie Gamma-Butyrolactone und 1,4-Butanediol.
- Trotz seiner steigenden Beliebtheit als Party-Drug ist Laughing Gas, oder Nitrosusoxid (N2O), in Deutschland noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz und kann somit in Supermärkten, Tabakläden oder online erworben werden.
- In Folge seiner Missbrauchsverwendung haben bereits andere Länder gesetzliche Maßnahmen ergriffen, und Lauterbach hat in Deutschland zu strengeren Regeln aufgerufen.
- Lauterbachs Vorschlag sieht vor, eine grundsätzliche Verbotshaftung für Kinder und Jugendliche bei der Besitzbeibehaltung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Anwendungen von Laughing Gas, solange die Missbrauchsnutzung des Substanz als rekreationeller Drogenmissbrauch auszuschließen ist.
Wednesday (Mittwoch)Saturday (Samstag)
- SPD-Politiker Karl Lauterbach, der bundesdeutsche Gesundheitsminister, berichtet der Rheinischen Post, er will Laughing Gas als Party-Drug jungen Leuten durch Gesetzestexte verbieten.
- Der Verkaufsverbotsvorschlag von Lauterbach umfasst zudem eine Verbotserklärung für sogenannte "K.O. Tropfen," also für Chemikalien wie Gamma-Butyrolactone und 1,4-Butanediol.
- Trotz seiner steigenden Beliebtheit als Party-Drug ist Laughing Gas, oder Nitrosusoxid (N2O), in Deutschland noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz und kann somit in Supermärkten, Tabakläden oder online erworben werden.
- In Folge seiner Missbrauchsverwendung haben bereits andere Länder gesetzliche Maßnahmen ergriffen, und Lauterbach hat in Deutschland zu strengeren Regeln aufgerufen.
- Lauterbachs Vorschlag sieht vor, eine grundsätzliche Verbotshaftung für Kinder und Jugendliche bei der Besitzbeibehaltung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Anwendungen von Laughing Gas, solange die Missbrauchsnutzung des Substanz als rekreationeller Drogenmissbrauch auszuschließen ist.