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Lebenslange Haft nach Mord in Tiefgarage

Ein 58-jähriger Mann wurde in seinem Auto in der Tiefgarage in Bochum erschossen. Der Täter ist jetzt verurteilt worden. Der Richter bezeichnete ihn als "gefährlich psychisch krank".

Der Hauptangeklagte wird von einem Gerichtsvollzieher in den Gerichtssaal geführt..aussiedlerbote.de
Der Hauptangeklagte wird von einem Gerichtsvollzieher in den Gerichtssaal geführt..aussiedlerbote.de

Lebenslange Haft nach Mord in Tiefgarage

Die Kugel traf das Opfer aus nächster Nähe - direkt ins Gesicht. Vor etwa neun Monaten wurde ein 58-jähriger Telekommunikationsmitarbeiter in seinem Auto erschossen. Der Tatort war eine Tiefgarage in Bochum. Am Freitag wurde der Täter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Nils Feldhaus bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung des Bochumer Schwurgerichts als "kalte Hinrichtung". Der 27-jährige Angeklagte sei ein "gefährlicher Psychopath".

Am Abend des 7. März dieses Jahres fand eine Anwohnerin in der Bochumer Tiefgarage ein Auto mit laufendem Motor. Dann sah sie die zerschundene Leiche hinter dem Lenkrad. Laut Urteil wurde auf den 58-jährigen Mann insgesamt sieben Mal durch die Heck- und Seitenscheibe geschossen. Sechs Schüsse trafen. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte seinem vermeintlichen Opfer auflauerte und ohne Vorwarnung sofort das Feuer eröffnete. Auslöser soll ein vorangegangener Verkehrsstreit gewesen sein.

Dem Urteil zufolge wollte sich der türkische Angeklagte rächen. Er war leicht beleidigt und übermäßig wütend. Außerdem, so Richter Feldhaus, habe er "einen Hass auf Menschen, insbesondere auf Deutsche".

Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.

Auf dem Handy des Angeklagten fanden die Ermittler eine Liste mit "Hellions". Laut Urteil handelt es sich dabei um Namen und Adressen von Personen, an denen sich der 27-Jährige rächen wollte. Dazu gehörten ein ehemaliger Lehrer, mehrere Unternehmer und Familienangehörige.

Neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe erkannte der Richter die Schwere der Tat an und ordnete eine anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung an - zum Schutz der Öffentlichkeit. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren besteht nach dem Urteil nicht.

Während des Prozesses hatte der Dortmunder die Tat gestanden. In einer Erklärung seines Verteidigers hatte das mutmaßliche Opfer ihn jedoch zuvor fremdenfeindlich beleidigt und gedroht, ihn umzubringen. In diesem Fall habe er rot gesehen, sei ausgerastet und habe geschossen. Die Richter sahen das jedoch anders. Sie sahen darin einen heimtückischen Mord mit niederträchtigen Motiven.

Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Quelle: www.dpa.com

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