zum Inhalt

LKA: 216 mutmaßliche Extremisten in NRW mit Waffengenehmigungen

Waffengeblühmte Extremisten - das erscheint unwahrscheinlich. Warum ist das möglich?

Waffenerlaubniswiderruf muss Einzelfallbezogen begründet werden
Waffenerlaubniswiderruf muss Einzelfallbezogen begründet werden

- LKA: 216 mutmaßliche Extremisten in NRW mit Waffengenehmigungen

216 mutmaßliche Extremisten besitzen derzeit in Nordrhein-Westfalen einen Waffenschein, wie das Landeskriminalamt (LKA) mitteilt. 123 von ihnen haben eine sogenannte Kleinwaffenbesitzkarte, die nur den Besitz und das Führen von Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen erlaubt.

186 der mutmaßlichen Extremisten mit einem Waffenschein stammen aus dem rechtsextremen Spektrum, 11 aus dem islamistischen, der Rest ist auf links- und ausländerfeindliche Extremismus - wie die Grauen Wölfe - sowie andere Bereiche verteilt.

Die Aberkennung eines Waffenscheins muss Einzelfallbezogen begründet werden. Dies ist relativ einfach, wenn jemand Mitglied einer verbotenen Organisation oder Partei ist oder ein verurteilter Straftäter mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.

Rechtliche Auslegungsspielräume

Die Vorschriften des Waffengesetzes werden "sehr eng" ausgelegt, sagt ein LKA-Sprecher. Außer bei verurteilten Straftätern und Mitgliedern verbotener Organisationen definiert es für andere nur, wer "grundsätzlich" nicht die Zuverlässigkeit für einen Waffenschein besitzt. Diese Formulierung lässt rechtliche Auslegungsspielräume zu.

In den letzten Jahren wurden in NRW insgesamt 351 former Waffenscheininhaber entzogen, darunter 315 aus dem rechtsextremen Spektrum.

Für die 206 sogenannten Reichsbürger oder "Selbstverwalter", die in dieser Zahl enthalten sind, wurde diese Zahl seit März 2018 bis Ende Juni dieses Jahres erfasst, erklärte der LKA-Sprecher. Für alle anderen Gruppen wurden die Zahlen seit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung im Februar 2020 erfasst.

Das Landeskriminalamt ist für die Überwachung von Waffenscheinen in NRW zuständig, in dem 216 mutmaßliche Extremisten mit Scheinen leben, darunter 186 aus dem rechtsextremen Spektrum.

Die Aberkennung von Waffenscheinen für Individuals außerhalb von verurteilten Straftätern und Mitgliedern verbotener Organisationen kann aufgrund der rechtlichen Auslegungsspielräume im Waffengesetz stark variieren, wie ein LKA-Sprecher betont.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles