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Maskenprozess-Deal: Tendler sollte für mehr als vier Jahre ins Gefängnis gehen

Die Tochter des Politikers, Andrea Tandler, verdiente mit ihrem Geschäft mit Corona-Masken riesige Summen, wurde aber später mit Steuervorwürfen belegt. Nun wurde eine Einigung erzielt, die eine mehrjährige Haftstrafe vorsah.

Zu Beginn des Prozesses nimmt die Angeklagte Andrea Tandler ihren Platz im Gerichtssaal ein. Foto.aussiedlerbote.de
Zu Beginn des Prozesses nimmt die Angeklagte Andrea Tandler ihren Platz im Gerichtssaal ein. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Maskenprozess-Deal: Tendler sollte für mehr als vier Jahre ins Gefängnis gehen

Der Politikertochter Andrea Tandler drohen im Steuerverfahren wegen des Coronavirus-Maskenskandals in Bayern mindestens vier Jahre und drei Monate Haft. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. muss mit einer Haftstrafe von mindestens dreieinhalb Jahren rechnen. Dies sieht ein Einigungsvorschlag des Ersten Landgerichts München vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zugestimmt haben.

Anschließend gaben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe im Wesentlichen zu. Darüber hinaus haben beide Unternehmen inzwischen die daraus resultierenden Steuerausfälle wieder wettgemacht. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Konkret droht Tandler eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten bis hin zu vier Jahren und neun Monaten. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner verurteilte N. zu drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren Haft. Anschließend forderte der Staatsanwalt im Plädoyer die Höchststrafe, während der Verteidiger die Mindeststrafe befürwortete.

Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, ehemaliger CSU-Generalsekretär und ehemaliger bayerischer Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister. Zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. jedoch vor, durch die unterlassene ordnungsgemäße Besteuerung ihrer Provisionen eine Straftat begangen zu haben.

Konkret wird Tendler vorgeworfen, Provisionen nicht als Einzelperson, sondern über sein Unternehmen illegal zu besteuern. Dadurch zahlte Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Geschäftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlagen geleistet hatte – dies war die Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Grundlage der Steuerhinterziehungsvorwürfe ist, dass die Einkünfte des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald besteuert werden. Im Vergleich zur Landeshauptstadt wird hier nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt. Allerdings sei München „Ort der Verwaltung“ gewesen, heißt es in der Anklageschrift.

Am Dienstag bekannten sich die Angeklagten über ihre Verteidiger im Wesentlichen schuldig wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Einkommens- und Gewerbesteuern. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft hat das Gericht am Dienstag ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrugs summarisch abgeschlossen.

Den gesamten finanziellen Schaden schätzt die Staatsanwaltschaft derzeit auf 7,8 Millionen Euro. Der ursprüngliche Betrag der Anklage wurde kürzlich unter anderem aufgrund des Widerrufs früherer Beiträge reduziert.

Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird sich der Strafrichter mit der betroffenen Person auf ein Strafmaß einigen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Angeklagte sich bereit erklärt, sich schuldig zu bekennen. Das Gericht kann beispielsweise angeben, wie hoch die voraussichtliche Strafe ist. Wenn Angeklagter und Staatsanwalt einverstanden sind, kommt eine Einigung zustande. § 257c StPO regelt die wesentlichen Punkte.

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Quelle: www.stern.de

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