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Maskenprozess: Tendler sollte für mehr als vier Jahre ins Gefängnis gehen

Die Tochter des Politikers, Andrea Tandler, verdient viel Geld mit ihrem Geschäft mit COVID-19-Masken. Jetzt steht sie wegen Steuervorwürfen vor Gericht. Nun wurde eine Einigung erzielt, die eine mehrjährige Haftstrafe vorsah.

Zu Beginn des Prozesses nimmt die Angeklagte Andrea Tandler ihren Platz im Gerichtssaal ein. Foto.aussiedlerbote.de
Zu Beginn des Prozesses nimmt die Angeklagte Andrea Tandler ihren Platz im Gerichtssaal ein. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht - Maskenprozess: Tendler sollte für mehr als vier Jahre ins Gefängnis gehen

Im Steuerverfahren wegen des Coronavirus-Maskenskandals in Bayern drohen der Politikertochter Andrea Tandler voraussichtlich mehr als vier Jahre Haft. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. muss mit einer Haftstrafe von mindestens dreieinhalb Jahren rechnen. Dies sieht ein Einigungsvorschlag des Ersten Landgerichts München vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zugestimmt haben. Anschließend gaben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe im Wesentlichen zu. Beide Parteien kündigten zudem an, die entstandenen Verluste auszugleichen. Damit steht einer Entscheidung – möglicherweise am Freitag – nichts mehr im Wege.

Konkret droht Tandler eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten bis hin zu vier Jahren und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter verurteilte N. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren. Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, dem ehemaligen Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister.

Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 schloss Tandler Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden für einen Schweizer Maskenlieferanten ab. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist. Allerdings warf die Staatsanwaltschaft Tandler und N. vor, ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben und sich damit strafbar zu machen.

Konkret wird Tendler vorgeworfen, Provisionen nicht als Einzelperson, sondern über sein Unternehmen illegal zu besteuern. Dadurch zahlte Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Geschäftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlagen geleistet hatte – dies war die Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Grundlage der Steuerhinterziehungsvorwürfe ist, dass die Einkünfte des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald besteuert werden. Im Vergleich zur Landeshauptstadt wird hier nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt. Allerdings sei München „Ort der Verwaltung“ gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Die Erste Staatsanwaltschaft München schätzte den wirtschaftlichen Schaden schließlich auf 15,2 Millionen Euro.

Am Dienstag bekannten sich die Angeklagten über ihre Verteidiger im Wesentlichen schuldig wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Einkommens- und Gewerbesteuern. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft hat das Gericht am Dienstag ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrugs summarisch abgeschlossen.

Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird sich der Strafrichter mit der betroffenen Person auf ein Strafmaß einigen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Angeklagte sich bereit erklärt, sich schuldig zu bekennen. Das Gericht kann beispielsweise angeben, wie hoch die voraussichtliche Strafe ist. Wenn Angeklagter und Staatsanwalt einverstanden sind, kommt eine Einigung zustande. § 257c StPO regelt die wesentlichen Punkte.

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Quelle: www.stern.de

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