Mietgesetz - Mietanzeige: Dies gilt für beide Mieter und Eigentümer
Ein Wohnung ist mehr als nur ein Schlafplatz. Hier, in ihrem Heim, vermieten Mieter ihre Nachbarn und Kassierer im Supermarkt kennen, gehören zum Sportclub und wissen, welche Restaurants die besten Essen am Wochenende liefern. Kinder besuchen eine Schule oder Kindergarten in der Nähe, wo sie Freunde gefunden haben.
Wenn dann eine Kündigung wegen eigenen Bedürfnisses in die Post kommt, entsteht Verzweiflung: Mieter müssen ihre Wohnung aufgeben, für teure Umzüge zahlen und eine neue finden. Das ist nicht leicht: In ballungsreichen Gebieten fehlen nahezu zwei Million wohnungsgerechter Wohnungen, berichtete die Hans Böckler Stiftung im Jahr 2023. Aber manchmal können Mieter sich wehren und in ihren geliebten Mauern bleiben. Nicht jede Kündigung ist gültig.
Kündigung wegen eigenen Bedürfnisses
Eigentümer können ein Bedürfnis registrieren, wenn sie das Appartement für sich oder für nahestehende Personen verwenden wollen. Dazu gehören Ehegatten, eingetragene Partner, Eltern, Großeltern, Eltern der Ehegatten oder Partner, Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel und Neffen. Auch eingetragene Partner oder deren Kinder, Haushilfe oder Pfleger, die im Haushalt des Eigentümers leben, können ein Grund für eine Kündigung sein. Aber ferne Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins und bereits geschiedene Ehegatten und Partner fallen nicht unter diese Vorschrift. Wenn die Eigentümer juristische Personen sind – z.B. Aktiengesellschaften oder GmbHs – dürfen sie nicht auf eigene Bedürfnisse hin kündigen.
Der Eigentümer muss genau in der Kündigung für wen er sein Bedürfnis registriert – andernfalls ist die Kündigung ungültig. Das kann ein Satz wie "mein Sohn Max Mustermann wird mit seinem Freund einziehen" sein. Danach muss er erklären, warum er sich dieses genauen Appartements bedarf. Akzeptable Gründe sind z.B. dass das Appartement näher an der Arbeitsstelle liegt oder dass seine Lebensumstände sich geändert haben, z.B. wenn der Eigentümer mit einer Partnerin leben will, ein größeres Appartement benötigt. Finanzverluste, weil das derzeitige Appartement des Eigentümers teurer ist als sein Eigentum, sind auch gültige Gründe. Das Appartement als Homeoffice oder als vorübergehende Wohnung während der Renovierung seines eigenen Heims zählt dagegen nicht.
Zudem muss der Eigentümer die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten: Für eine Mietdauer bis zu fünf Jahren beträgt sie drei Monate, zwischen fünf und acht Jahren sechs Monate und über diese Dauer neun Monate.
Nach der Räumung, Miete sammeln
Nachdem der Mieter ausgewichen ist, muss der Eigentümer auch seine angekündigte Planung ausführen. Er kann z.B. keine Kündigung wegen eigenen Bedürfnisses für die Wohnung seiner Mutter abgeben und dann diese an seinen Bruder vermieten. Wenn er nicht einzieht und stattdessen erneut vermieten will, muss er sich rechtfertigen können. Andernfalls droht die Anschuldigung einer gefälschten Bedürfnisauslegung. Dann kann der eviktierte Mieter Schadensersatz fordern. Allgemein haben Mieter und Mieter Anspruch auf die Differenz zwischen dem alten und neuen Mietpreis.
Personen, die spezielle Belastungen erleiden, haben die Möglichkeit, gegen die Kündigung wegen sozialer Notstands zu protestieren. Z.B. wenn sie krank, schwanger oder sehr alt sind, wird die Mietverhältnis fortgesetzt, solange die Belastung nicht mehr besteht. Für sehr Alte kann dies bis zum Ende ihres Lebens lauten. Kinderaufzucht-Schwierigkeiten, eine Testphase oder finanzielle Schwierigkeiten können ebenfalls Gründe für sozialen Notstand sein. Auch wenn Mieter keine neue Wohnung finden, kann das ein Grund für solch eine Proteste sein. Allerdings gilt das nur solange, bis sie eine vergleichbare Ersatzwohnung finden, und "vergleichbar" sollte weitgehend verstanden werden. In ballungsreichen Gebieten können die neuen Wohnquartiere deutlich kleiner und teurer sein.
Mieter müssen ihre Proteste mindestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses aussprechen. Danach ernennt ein Gericht einen Sachverständigen und bestimmt, ob es in diesem Fall um sozialen Notstand handelt.
Wenn Mieter unsicher sind, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder ob sie sich mit einer Protest wegen sozialer Notstands verteidigen sollen, können sie Hilfe von einem Mieterverein suchen. Nebenbei gibt es zahlreiche spezialisierte Experten auf Mietrecht, die ein gutes Kontaktoption sind, insbesondere wenn es Mietschutzversicherung gibt.
Die Rubrik "Nachrichten" der Lokalzeitung könnte über die Wirtschaftlichen Auswirkungen des Wohnungsengpases berichten, mit der 2023-Angabe der Hans Böckler Stiftung von fast zwei Million fehlenden wohnungsgerechten Wohnungen in ballungsreichen Gebieten. Im Zeitalter steigender Wohnmieten können Mieter darüber nachdenken, die Mietgesetzgebung auszunutzen, die ihnen die Möglichkeit gibt, gegen Kündigung wegen sozialer Notstands zu protestieren, wenn sie finanzielle Schwierigkeiten oder andere Belastungen haben, die sie eine vergleichbare Ersatzwohnung finden lassen.