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Minijob bis zu 520 Euro: Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Minijob bis zu 520 Euro: Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Die Arbeit, bei der nicht mehr als 520 Euro im Monat gezahlt werden, wird als Minijob oder Nebenbeschäftigung bezeichnet. Für viele Menschen in Deutschland ist diese Art der Beschäftigung eine Möglichkeit, ein wenig mehr Geld zu verdienen, während sie andere Verpflichtungen erfüllen.

Minijob bis zu 520 Euro: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten?

Minijobs gehören zur sogenannten geringfügigen Beschäftigung. Bei dieser Art der Beschäftigung werden keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf das Einkommen erhoben. Somit verdienen die Arbeitnehmer “Brutto für Netto”, jedoch nur, wenn die Obergrenze des Einkommens von 520 Euro eingehalten wird. Bis zum 30. September 2022 betrug diese Grenze 450 Euro.

In einem Zeitraum von 12 Monaten sind nur drei solcher Zahlungen über diesem Betrag erlaubt, ansonsten wechselt der Arbeitnehmer zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Aber wie viele Arbeitsstunden im Monat sind erlaubt?

Minijob bis zu 520 Euro: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten?

Laut Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gibt es für Arbeit bis 520 Euro keine wöchentlichen Arbeitsstundenbeschränkungen. Allerdings basiert die Berechnung der 520 Euro auf dem aktuellen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.

Minijob bis zu 520 Euro: Wie viele Stunden darf man arbeiten?  Foto: hedgehog94 / shutterstock.com

Das bedeutet, dass Minijobber ab Oktober 2022 maximal 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen – 520 Euro: 12 Euro = 43,33 Stunden.

Für diejenigen, die über dem Mindestlohn verdienen, ist entsprechend weniger Arbeitsstunden pro Monat erlaubt.

Mindestlohn pro Stunde Maximale Arbeitsstunden pro Monat
13 40
15 34,6
18 28,8
20 26

Minijob für 520 Euro in Deutschland: Grundlegende Informationen zur Beschäftigung

Es ist auch wichtig zu wissen, dass Minijobber Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben wie ihre Kollegen, die in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf Urlaubsgeld, Weihnachtsprämien und Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder nachts haben, genauso wie alle anderen Mitarbeiter des Unternehmens.

Minijob für 520 Euro in Deutschland.  Foto: shuttertock.com

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anfangs- und Endzeiten der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter, die als Minijobber arbeiten, schriftlich festzuhalten. Laut DGB können sie auch diese Aufgabe direkt den Mitarbeitern übertragen. Es ist wichtig, dass die Aufzeichnungen spätestens sieben Tage nach dem entsprechenden Arbeitstag verfügbar sind und für zwei Jahre aufbewahrt werden.

Der DGB empfiehlt auch, einmal pro Woche zusammen mit dem Arbeitgeber Eintragungen im Arbeitsbuch vorzunehmen. Auf diese Weise haben beide Parteien Beweismittel im Falle von Streitigkeiten. Falls der Arbeitgeber ablehnt, sollten Sie auch Ihre Arbeitszeiten selbst dokumentieren.

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