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Mutmaßlicher Schütze gibt tödliche Schießerei zu

Bei einer Schießerei im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart sind zwei Menschen getötet worden, die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Schützen. Darüber hinaus soll das Amtsgericht die Schwere der Straftat des Mannes feststellen, der sich im...

Ein Polizeikrankenwagen steht vor einem Mercedes-Benz-Werk. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Polizeikrankenwagen steht vor einem Mercedes-Benz-Werk. Foto.aussiedlerbote.de

Mercedes-Werk - Mutmaßlicher Schütze gibt tödliche Schießerei zu

Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Schützen gefordert, nachdem bei einer Schießerei im Mercedes-Werk Sindelfingen bei Stuttgart zwei Menschen ums Leben kamen. Darüber hinaus soll das Amtsgericht die Schwere der Straftat des Mannes feststellen, der sich im Wesentlichen schuldig bekannt hat. Obwohl dies gesetzlich eine Entlassung nach 15 Jahren vorsieht, ist dies in der Praxis nahezu unmöglich.

Laut Staatsanwaltschaft erschoss der 1970 geborene Mann „absichtlich“ und „heimtückisch“ zwei Vorgesetzte im Alter von 44 und 45 Jahren aus einer Entfernung von mehreren zehn Zentimetern. Die Staatsanwälte sagten, die Opfer hätten „nie“ damit gerechnet, dass ihre Mitarbeiter angegriffen würden. „Der Angeklagte befindet sich seit Jahren in einer Abwärtsspirale“, sagte er. Später wurde zwei der Opfer angekündigt, sie könnten hingerichtet werden, „als Signal an sie. Er wollte sie mit der Todesstrafe bestrafen“.

Die Anwälte der Angehörigen des Mannes forderten außerdem eine lebenslange Haftstrafe für die Mitangeklagten und die Feststellung der Schwere der Verbrechen.

Angesichts der Schießerei im Mercedes-Werk argumentierte die Verteidigung, der Mann habe spontan gehandelt, während er sich in einem anormalen Geisteszustand befunden habe. Auf konkrete Strafen haben sich die Anwälte der Angeklagten nicht festgelegt.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer waren bei demselben Logistikunternehmen in der Fabrik beschäftigt. Der Angeklagte sagte in einer Erklärung, er fühle sich von seinen beiden türkischen Landsleuten und seinen Vorgesetzten gemobbt und gedemütigt. Als Angestellter einer Reederei rechnete er zudem damit, dass ihm eine Entlassung drohte. Er hatte aber keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine sogenannte gefälschte Bescheinigung, weil sein Reisepass nicht verlängert worden war. Ohne Arbeit müsste er Deutschland und seine Familie verlassen.

Die Kammer hofft, das Urteil am 19. Dezember (14 Uhr) verkünden zu können.

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Quelle: www.stern.de

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