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Nach Schießerei in der Frankfurter Innenstadt inhaftiert

Zwei Männer im Alter von 36 und 44 Jahren wurden nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt zu jeweils zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. In ihrem Urteil vom Mittwoch stellte eine Jury des Frankfurter Landgerichts versuchte räuberische Erpressung und einen Verstoß gegen das...

Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Nach Schießerei in der Frankfurter Innenstadt inhaftiert

Zwei Männer im Alter von 36 und 44 Jahren sind nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt zu jeweils zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. In ihrem Urteil vom Mittwoch stellte eine Jury des Frankfurter Landgerichts versuchte räuberische Erpressung und einen Verstoß gegen das Waffenrecht fest. Die ursprüngliche Anklage wegen versuchter Tötung musste mangels Tötungsvorsatz fallen gelassen werden. Im Mai 2019 sollen die Männer Gewalt angewendet haben, um ausstehende Schulden einzutreiben.

Die Tat ereignete sich auf der Terrasse eines Imbisses nahe der Zeller Einkaufsstraße. Um ihre Forderung nach Rückzahlung des 25.000-Euro-Kredithais zu unterstreichen, feuerte die 36-Jährige kurz hintereinander acht Schüsse ab. Er zielte auf den Boden und in die Luft. Dennoch wurde der Kreditschuldner von einem Projektil am Fuß getroffen.

Im ersten Prozess wurden die Angeklagten zu drei Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Bundesgericht hob die Entscheidung später aus formalen Gründen auf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass nach dem Urteil der zweiten Instanz die Beteiligung der beiden Angeklagten an der Tat in etwa gleich hoch sei, so dass das gleiche Strafmaß gerechtfertigt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidigung hat Bewährung beantragt.

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Quelle: www.stern.de

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