Fast auf den Tag genau acht Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku’damm beginnt heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Fahrer. Die Anklage wirft dem 29-Jährigen Mord und versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor.
Er soll am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku’damm) und der Tauentzienstraße mit Absicht in Fußgängergruppen gefahren sein. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass es Todesopfer geben könnte. Das habe er billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklage.
Beschuldigter in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht
Besonders betroffen war eine Schulklasse aus Nordhessen: Die 51 Jahre alte Lehrerin der 10. Klasse der Kaulbach-Schule aus Bad Arolsen kam ums Leben. Ein Kollege sowie elf Schülerinnen und Schüler wurden verletzt, manche lebensgefährlich. Auch eine 14-Jährige, die in Berlin zu Besuch war, gehörte zu den Betroffenen. Außerdem wurden eine 32-Jährige, die im siebten Monat schwanger war, sowie zwei vor einem Imbiss stehende 29 und 31 Jahre alte Männer erheblich verletzt.
Der beschuldigte Deutsch-Armenier ist seit der Todesfahrt in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten legt laut Staatsanwaltschaft die Schuldunfähigkeit des 29-Jährigen nahe. Die Behörde strebt in einem sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es sei sonst zu befürchten, dass er ohne Behandlung weitere gefährliche Taten begehen werde, so die Staatsanwaltschaft.
«Im Prozess geht es nun auch darum, die Opfer möglichst zu schonen»
Für Verteidiger Mark Höfler steht außer Frage, dass sein Mandant am Tattag schuldunfähig war. Er sei schon als junger Mann erkrankt und finde keinen Zugang zu dem tragischen Geschehen an jenem Juni-Tag. «Ihm und seiner Familie ist es aber ein Anliegen zu verdeutlichen, wie leid ihnen dieses schreckliche Ereignis tut», betonte der Verteidiger im Vorfeld. Im Prozess vor dem Landgericht Berlin gehe es nun auch darum, die Opfer möglichst zu schonen, sagte Höfler.
Elf Opfer sind bislang laut Gericht auch als Nebenkläger beteiligt. Für den ersten Verhandlungstag habe die zuständige 22. Strafkammer jedoch noch keine Zeugen geladen, sagte eine Sprecherin. Bislang hat das Gericht zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 21. April geplant.
Die Schülerinnen und Schüler aus Hessen haben zwischenzeitlich ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen. Sie, ihre Eltern und die Schule seien aber in einer Chatgruppe weiterhin miteinander vernetzt, teilte eine Sprecherin des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit.