Prozess - Nach tödlichem Fahren zu sechs Jahren Haft verurteilt
Der 34-jährige Angeklagte wurde in einem Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall in Esslingen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Bei der Verkündung des Urteils am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart sagte der Richter, es sei der Höhepunkt eines Vorfalls, „der aus vielen unglücklichen Momenten resultierte“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, während die Verteidigung wegen des ihrer Meinung nach weniger schwerwiegenden Vorwurfs des Totschlags eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren forderte.
Hollywood-Szenen rund um die Tat ereigneten sich Ende Mai in Reichenbach am Fels: Die 34-Jährige fuhr nach einem Streit mit ihrem Partner, der auf der Motorhaube stand, weg. Bis zum Schluss war unklar, ob er selbst in das Auto sprang. Die Frau fuhr mit ihm fast zwei Kilometer durch die Stadt. Der 32-jährige Mann geriet schließlich auf einer Landstraße unter das Auto und erlag seinen Verletzungen.
Die Richterin sagte, sie wolle nicht, dass ihr Partner sterbe, aber das sei ihr in diesem Moment egal. Der Angeklagte reagierte zwar ängstlich, aber es handelte sich nicht um eine „kopflose Panikreaktion“. Während der langen Reise bat ihr Partner im Viertel um Hilfe und sie hatte „x Handlungsalternativen“. Der Angeklagte bremste jedoch nicht, fuhr stattdessen mit 70 km/h und nahm damit den Tod seines Partners in Kauf. Die Frau nutzte das Auto nicht als Fortbewegungsmittel, sondern „als Werkzeug“ – und besaß nicht einmal einen Führerschein.
Der Richter sagte, die Angeklagte und ihr Partner hätten eine toxische Beziehung geführt, aus der keine der beiden Parteien entkommen könne. Der 34-Jährige gab die Tat im Prozess zu und entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. „Man muss mit dem Tod klarkommen“, sagte der Richter. „Das können wir ihnen nie nehmen.“
Die Angeklagte erklärte, sie wolle das Urteil akzeptieren und auf ihr Recht verzichten, Berufung einzulegen – ebenso wie die anderen an der Klage beteiligten Parteien.
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Quelle: www.stern.de