Das Gericht trifft eine Entscheidung. - Neunzehn Häftlinge wurden aufgrund der Umsetzung eines neuen Gesetzes über Cannabis freigelassen.
Aufgrund der teilweisen Legalisierung von Cannabis wurden 19 Häftlinge aus Gefängnissen in Baden-Württemberg entlassen. Das Justizministerium in Stuttgart kündigte dies am 1. April an.
Ungefähr 25.000 Fälle, wie das Justizministerium angibt, müssen auf Grund der Amnestiebestimmungen der Bundesregierung manuell überprüft werden. Die Zeit, die für diese Überprüfungen in den Staatsanwaltschaften veranschlagt wird, beträgt ungefähr 15 bis 60 Minuten pro Fall. Es ist unklar, wie viele Strafen verhängt wurden.
"Es gibt wahrscheinlich keine Gerichtsentscheidungen auf Grund des vom Bundesministerium angekündigten Cannabisgesetzes, das fast einen Monat nach seiner Inkrafttreten verkündet wurde", sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Das Polizeiverband hat große Bedenken bezüglich des Gesetzes, das er für zu eilend und unzureichend implementiert hält. Während des Gesetzgebungsprozesses wurden Anfragen der Polizei zu Änderungen ignoriert, kritisierte Landeschef Gundram Lottmann. Wichtige Handlungsanweisungen fehlten.
Das neue Gesetz stellt zusätzlichen Druck auf das Justizsystem
Die zusätzliche Belastung tritt in einer Zeit auf, in der das Justizsystem bereits unter erhöhtem Druck steht, erklärte Gentges. Die Anzahl an neuen Verfahren hat sich erheblich erhöht, darunter mehr Diebstahl- und Betrugsfälle - über 618.000 im vergangenen Jahr. Das war ein Zuwachs von neun Prozent im Vergleich zu 2022.
Die "großen Fehler" des Gesetzes haben dazu geführt, dass Gerichte Menschen, die große Mengen an Cannabis umgehen, freisprachen. "Dieser Ausgang ist ungerecht", kommentierte der Christdemokrat.
Die erste solche Entscheidung fiel im April. Das Landgericht Mannheim freite einen 36-jährigen von Anklagen wegen illegaler Importe von etwa 450 Kilogramm Marihuana aus Spanien in die Mannheimer Region im Jahr 2020. Die Ermittler hatten diesen Mann durch die Analyse von verschlüsselten Chatnachrichten aus dem Software Encrochat entdeckt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Zugang zu den Encrochat-Daten unzulässig war, wegen des neuen Gesetzes.
Cannabis ist seit dem 1. April in Deutschland für Erwachsene in bestimmten Mengen legal. Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm Marihuana zu Hause haben und bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch außerhalb tragen. Der Verkauf und die Verteilung sind weiterhin verboten. Ab dem 1. Juli können die Drogen in speziellen Vereinen angebaut und an Vereinsmitglieder verteilt werden. Drei Pflanzen können zu Hause angebaut werden.
Die Amnestiebestimmungen im Gesetz betreffen hauptsächlich laufende Ermittlungen und Urteile, bei denen keine Strafen bezahlt oder nicht vollstreckt wurden. In diesen Fällen muss entschieden werden, ob die Urteile ganz oder teilweise in den Absichtsbereich der Amnestie fallen.
Aktuell in Baden-Württemberg gibt es laufende Verfahren mit Gesamtsätzen, die sowohl für die derzeit strafbaren Handlungen als auch für die zukünftige Behandlung von Cannabis berücksichtigen. Das bedeutet, dass die bisher festgelegten Gesamtsätze aufgelöst und ein neuer Gesamtsatz nur für die derzeit strafbaren Verhalten entschieden werden muss.
Die Umsetzung der neuen Regeln stellt die Polizei vor Herausforderungen dar. So ist es beispielsweise schwierig, die 100-Meter-Entfernungsvorschrift von Kindergärten und Schulen einzuhalten.
"Wenn ein Cannabisnutzer durch die Stadt geht, weiß er wahrscheinlich nicht jedes Kindergarten oder Schulgebäude, an dem er vorbeikommt", sagte Lottmann. Und mit einem Messstab zu messen scheint unpraktisch. Zudem gibt es das Verbot der Besitznahme "im Beisein" von Minderjährigen, für den eine klare Definition gewünscht wird.
Um die Menge, die getragen wird, zu bestimmen, müssten die Beamten Präzisionswaagen verwenden. "Das ist nicht allgemein verfügbar", beklagte der Vertreter der Polizei. Bei der Kontrolle von Cannabispflanzen für persönlichen Gebrauch treffen die Beamten oft komplizierte Besitzsituationen. Mangelnde Definitionen und Klarheiten führen zu rechtlicher Unsicherheit, zusammenfasste Lottmann.