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Niederbayerische Herkunft von "Rostbratwürstchen" gerichtlich bestätigt.

In einem kürzlich geführten Rechtsstreit hat der Verein zum Schutz der Bezeichnung "Nürnberger Rostbratwurst" eine Niederlage erlitten, da ein ähnliches Produkt aus Niederbayern, das so genannte "Rostbratwürstchen", für zulässig erklärt wurde.

Nürnberger Bratwürste im Brötchen.
Nürnberger Bratwürste im Brötchen.

Das Landgericht München, Deutschland, verhandelt den Fall. - Niederbayerische Herkunft von "Rostbratwürstchen" gerichtlich bestätigt.

Ein "Mini-Rostbratwurst" muss aus Nürnberg kommen nicht, obwohl es in Größe und Verpackung dem Schutzgebietsbezeichnung "Nürnberger Rostbratwurst" der EU ähnelt. Das Landgericht München I hat am Donnerstag dem Hersteller Franz Ostermeier aus Geiselhöring nach einer Verhandlung zugunsten gestanden. Das Gericht entschied, dass die Benutzung von "Nürnberg" oder "Nürnberg" in den Würsten keine Verletzung der Schutzrechte des fränkischen Spezialitäten als geografischer Angabe darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vereinigung, die sich für Nürnberger Würste einsetzt, hatte Klage gegen Franz Ostermeier eingereicht. Sie waren insbesondere darüber aufgebracht, dass Name und Größe der Würste, sowie die Verpackung mit Sauerkraut, Senf und weißem Brot auf einem Metallplättchen traditionelles fränkisches Küchenthema darstellen. Dieser Art der Servierweise, zusammen mit "Drei in einem Brötchen", ist traditionelles fränkisches Küchenkunst. Nach der Vereinigung könnten Konsumenten die Würste mit den beliebten Rostbratwürsten aus Nürnberg verwechseln, auch ohne die Stadt zu nennen.

Allerdings reichten diese Anspielungen an den geschützten Begriff nicht aus, eine Verletzung der Schutzrechte zu beweisen. Konsumenten werden wahrscheinlich nicht täuscht werden, denn viele ähnliche Würste sind auf dem Markt verfügbar, die in derselben oder ähnlichen Form und Größe sind. Es ist essentiell, dass die Bezeichnung "Nürnberger Rostbratwurst" oder "Nürnberg" verwendet wird, um das geschützte Produkt zu identifizieren.

Der geschützte geografische Angabe "Nürnberger Rostbratwurst" ist seit 2003 in Kraft. Sie regelt die Details des Produkts, wie Herstellungsprozesse, Würstengröße und Gewicht. Gemäß der Nürnberger Industrie- und Handelskammer müssen alle Produktionsschritte in Nürnberg erfolgen, von der Fleischhackung bis zur Füllung der Hüllen. Zusätzlich müssen die Würste mittelgroß und zwischen 7 und 9 Zentimetern lang sein, rau 20 bis 25 Gramm wiegen und das Gewürzmischungsmittel Thymian enthalten.

Hersteller und Industrieexperten folgen diesem Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit. Franz Ostermeier ist nicht die einzige Firma, die "Rostbratwurst" vertreibt, die nicht in Nürnberg hergestellt wurde.

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