Postrecht: Kabinett beschließt Verlängerung der Briefzustellungszeiten und Einrichtung einer Beschwerdestelle
Bisher mussten Standardbriefe in der Primärversorgung zu 80 % am nächsten Tag und zu 95 % am zweiten Werktag zugestellt werden. Von nun an wird es in den ersten beiden Tagen kein festes Ziel mehr geben. Nun, 95 % der Basic Standard of Care-Briefe sollten die Empfänger bis zum dritten Werktag erreichen, und 99 % müssen bis zum vierten Werktag in den Postfächern eintreffen.
Aktuelle Ziele sind kostspielig. Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass die nun beschlossenen Vorschläge „einen flächendeckenden und bezahlbaren Zugang der Menschen zu Briefen und Paketen“ gewährleisten werden. „Unnötige Brieftransporte über Nacht“ werden gestrichen. Das bisherige Postgesetz stammt größtenteils aus den 1990er Jahren.
Die Novelle, die noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, wird auch die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessern. Für Pakete über 10 Kilogramm werden Kennzeichnungspflichten eingeführt und Pakete über 20 Kilogramm müssen nicht mehr separat versendet werden. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle einrichten, bei der Verstöße gegen den Mindestlohn in der Branche gemeldet werden können.
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Quelle: www.stern.de