Deutsche Liga 2 - Prozesssieg für Fredi Bobic im Kündigungsschutzprozess bei Hertha
Der Berliner Landgericht hat sich für den ehemaligen Hertha-BSC-Vorstand Fredi Bobic in seinem Prozess gegen seine Entlassung aus dem Verein entschieden. Das am Mittwochmorgen verkündete Urteil besagt, dass Bobics Arbeitsvertrag am 10. Februar 2023 nicht durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. Ein Berufungsverfahren ist möglich. Der Grund für das Urteil wurde nicht offengelegt.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist Bobic berechtigt, die vertraglich vereinbarte Entschädigung von der finanziell angeschlagenen zweitklassigen Fußballmannschaft zu erhalten. Bobic hatte gegen beide Entlassungen, die im Frühjahr 2023 stattfanden, geklagt. Er musste nach dem Derby gegen Union Berlin im Januar 2023 gehen und wurde später außerordentlich entlassen. Das Gericht hatte im Februar desselben Jahres das Klageverfahren gegen die ordentliche Entlassung in einem Teilurteil abgewiesen.
Hertha begründete die außerordentliche Entlassung mit Bobics Umgang mit einem Reporter und verdächtigte ihn, geheime Dokumente weitergegeben zu haben. In seiner Aussage während der mündlichen Verhandlung am Montag hatte Bobic und Zeuge Axel Hellmann, der damals Geschäftsführer von Eintracht Frankfurt und kommissarischer Geschäftsführer der Deutschen Fußball-Liga (DFL) war, beide die Anschuldigung der Verbreitung geheimer Informationen bestritten.
Allerdings widerspricht dies einer schriftlichen Erklärung von ehemaligem Hertha-Präsident Kay Bernstein aus September 2023, die dem Gericht vorgelegt wurde. Bernstein, der plötzlich im Januar 2024 verstorben ist, bestätigte in einem Gespräch mit Hellmann, dass er von Bobic eine Datenblatt über die Zusammenarbeit zwischen Hertha und Investor 777 Partners erhalten hatte.
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Quelle: www.stern.de