Im vergangenen Jahr reichten deutlich weniger Bürger als zuvor ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur wegen beschädigter oder verlorener Ware ein. 3180 solcher Anträge seien im vergangenen Jahr eingegangen, 15 Prozent weniger als 2021, teilte die Regulierungsbehörde am Donnerstag in Bonn mit. 1453 im Jahr 2019 und 1861 im folgenden Jahr.
„Die Zahl der Schlichtungsanträge ist nach wie vor hoch“, sagte Klaus Müller, Präsident der Netzagentur. „Dies zeigt das große Bedürfnis der Verbraucher nach einer neutralen Anlaufstelle im Streitfall mit einem Postdienstleister.“
Der Rückgang ist etwas überraschend, wenn man bedenkt, dass einzelne Beschwerden von Bürgern bei der Cyber-Bundesbehörde im vergangenen Jahr ihren Höhepunkt erreichten. Die Zunahme der Beschwerden ab Sommer 2022 bezieht sich jedoch hauptsächlich auf die Zustellung von Briefen, während es bei den Schlichtungsanträgen hauptsächlich um Pakete geht. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur sagte, man könne den Rückgang “nicht eindeutig erklären”.
mögliche Erklärung für den Rückgang
Nachdem sich einige Bürger beschwert haben, können sie mit dem Dienstleister eine Einigung zur Beilegung des Streits erzielen. Nur wenn keine Einigung erzielt wird, beantragen die Bürger das Schlichtungsverfahren. Eine andere Möglichkeit ist, dass vielen Bürgern eine Beschwerde genügt, um ihrem Ärger Luft zu machen – das Schlichtungsverfahren ist ihnen den Aufwand nicht wert.
Ab März 2021 müssen sich alle in Deutschland tätigen Postunternehmen an dem Schlichtungsverfahren beteiligen. Früher war es freiwillig – das heißt, einige Unternehmen waren nicht beteiligt. Seit knapp zwei Jahren wird das Verfahren zu einer neuen Pflicht aufgewertet.
Im vergangenen Jahr entfielen fast die Hälfte aller Schiedsklagen auf verlorene oder gestohlene Waren und ein Viertel auf beschädigte Waren. Auch lange Wartezeiten und Unregelmäßigkeiten sind ein Thema.
Laut Bundesnetzamt richten sich 81 % der zulässigen Schiedsklagen gegen den Marktführer Deutsche Post DHL, 9 % gegen Hermes, 4 % gegen DPD und 3 % gegen GLS. UPS weniger als zwei Prozent.
Auch in Schlichtung mit Telekommunikationsanbieter
Im vergangenen Jahr endete das 882-Schiedsverfahren mit einer gütlichen Einigung. Bei 146 Schlichtungsanträgen lehnten Postdienstleister die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab, 358 Anträge wurden zurückgezogen. Die Behörden lehnten 1.247 Schiedsanträge ab, weil sie keine schiedswürdigen Tatsachen enthielten.
Neben den postalischen Daten veröffentlichte die Netzagentur am Donnerstag auch Daten zum Telekommunikationssektor. In diesem Bereich gingen im vergangenen Jahr 2.389 Schiedsanträge ein, eine Steigerung von 47 % gegenüber 2021. Umfasst Vertragsinhalte, Ausfälle, reduzierte Datenübertragungsraten und Rechnungsreklamationen.
Ende 2021 wurde ein Gesetz geändert, um die Beziehung zwischen Verbrauchern und ihren Telekommunikationsanbietern zu stärken. Dies fügt dem Schiedsverfahren neue Tatsachen hinzu. Zudem wurde die Erfordernis zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens reduziert – ein Bereich, in dem auch Schlichtungsverfahren für Verbraucher relevanter denn je sind.