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Sachsen-Anhalt: Die Staatsbürgerschaft erhalten Sie nur, wenn Sie Israel beitreten

Bei der künftigen Einbürgerung in Sachsen-Anhalt sollte auf Hinweise auf antisemitische Einstellungen geachtet werden. Was bedeutet das für Bewerber?

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Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zischan machte deutlich: Das Existenzrecht Israels ist die nationale Daseinsberechtigung Deutschlands. Foto.aussiedlerbote.de

Nahost - Sachsen-Anhalt: Die Staatsbürgerschaft erhalten Sie nur, wenn Sie Israel beitreten

Bewerber um eine Einbürgerung in Sachsen-Anhalt sollten sich nun auf das Existenzrecht Israels bekennen. Dies wurde in einem Erlass festgelegt, den das Innenministerium Ende November an Kreise und kreisfreie Gemeinden erlassen hatte, wie CDU-Ministerin Tamara Zieschang in Magdeburg sagte.

Das Existenzrecht des israelischen Staates sei die Daseinsberechtigung Deutschlands, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur einsehbaren Erlass. „Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erfordert ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.“

Daher müssen Antragsteller vor der Einbürgerung schriftlich bestätigen, „dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und alle Handlungen verurteilen, die sich gegen die Existenz Israels richten.“

Bei der Einbürgerung müsse man auf „Anzeichen antisemitischer Einstellungen“ achten, sagte Zischan. In dem Brief an die Kommunen heißt es, dass Ausländern die Einbürgerung nicht gestattet sei, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die gegen die Grundordnung von Freiheit und Demokratie verstoßen. Hierzu zählen auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels.

Die Verordnung empfiehlt den Kommunen eine konkrete Formulierung ihrer Zusagen. Verweigert der Antragsteller die Abgabe einer Erklärung, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. Es wird gefordert, dies im Dokument zu vermerken und den Antrag auf Einbürgerung abzulehnen.

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Quelle: www.stern.de

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