zum Inhalt

Schafhalter fordern klare gesetzliche Vorgaben für die Wolfsjagd.

Schafhalter, die ihre Tiere weiden lassen, äußern ihre Besorgnis über Wolfsangriffe, ein Thema, das auf der Umweltministerkonferenz behandelt werden soll. Zu Beginn erläutern Vertreter der Gemeinschaft ihre Forderungen.

ILLUSTRATION - Ein Wolf wartet in seinem Gehege auf Futter.
ILLUSTRATION - Ein Wolf wartet in seinem Gehege auf Futter.

Natur und Ökosysteme: Eine Analyse - Schafhalter fordern klare gesetzliche Vorgaben für die Wolfsjagd.

Am Anfang der Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim forderten Hirten rechtlich gesicherte Umstände, die es ihnen ermöglichen würden, Wolfe in bestimmten Szenarien zu erschießen. Darüber hinaus forderten sie eine einheitliche aktive Wolfmanagement über Landesgrenzen hinweg, kündigte die Vereinigung für die Förderung der deutschen Schafzucht am Mittwoch an.

Wahrscheinlich bezieht sich dies auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Im April hatte es entschieden, dass in Hannover der Abschuss eines Wölfen verboten ist, und überwand Beschwerden des Landesamtes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Oldenburg. Das Ende der Ausnahmegenehmigung für die schnelle Beseitigung des Raubtiers hatte das OVG zuvor bekannt gegeben.

In der Region, in der dies geschehen ist, wurden Rinder von Wölfen zahlreich getötet. Dies führte zur ersten Anwendung des schnellen Verfahrens zur Schießung eines Wölfen durch den Freistaat Niedersachsen. Im schnellen Verfahren ist keine DNA-Analyse mehr notwendig, um einen bestimmten Tier zu identifizieren. Stattdessen kann ein Wolf innerhalb eines 1000-Meter-Radius eines getöteten landwirtschaftlichen Tieres innerhalb von 21 Tagen abgeschossen werden.

Die schnellen Schießregeln für Regionen mit ausdehnenden Wolfpopulationen wurden am 1. Dezember 2023 von der Umweltministerkonferenz (UMK) einstimmig vereinbart. Das Thema ist nun wieder auf der UMK-Versammlung in Bad Dürkheim vom Mittwoch bis Freitag aufgetaucht.

Gegenüber diesem steht jedoch, dass Rheinland-Pfalz keine Änderungen trotz der UMK-Entscheidung von Ende 2023 machte. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) erklärte, dass die Entscheidung in die Revision des bundesweiten Praxisleitfadens integriert werden wird. Zudem wird eine Beratung mit anderen Bundesländern mit ähnlichen Bedingungen sowie mit den Nachbarländern Belgien und Luxemburg durchgeführt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles