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Siebzehn Krankenkassen haben den zusätzlichen Prämienbeitrag erneut erhöht.

Im Grunde kann jede Klinik ohne_restriktion gewählt werden.
Im Grunde kann jede Klinik ohne_restriktion gewählt werden.

Siebzehn Krankenkassen haben den zusätzlichen Prämienbeitrag erneut erhöht.

Für 2024 ist der übliche Zuschlag zur obligatorischen Krankenversicherung von 1,6% auf 1,7% gestiegen. Einige Versicherungsgesellschaften kämpfen jedoch mit einem erheblichen Defizit und haben die Beiträge erneut erhöht.

Seit Mai haben 22 Krankenversicherer diese Anpassung vorgenommen. Laut Analyse von Finanztip sind etwa 7,6 Millionen Versicherte von diesen Erhöhungen betroffen.

Üblicherweise implementieren Krankenversicherer solche Erhöhungen zu Beginn des Jahres. Bis Januar 2024 hatten bereits 37 der 73 zugänglichen Anbieter dies getan. Unter den 22 Anbietern, die dieses Jahr überraschend die Beiträge erhöht haben, hatten 17 dies bereits vor 2024 getan und haben sie nun erneut erhöht. Dazu gehören:

  • BKK Diakonie: aktuell bei 2,69%
  • BKK Dürkopp Adler: aktuell bei 2,55%
  • BKK Euregio: aktuell bei 1,79%
  • BKK24: aktuell bei 2,55%
  • BKK Gildemeister Seidensticker: aktuell bei 1,99%
  • BKK Pfalz: aktuell bei 2,38%
  • BKK Pfaff: aktuell bei 1,8%
  • BKK Textilgruppe Hof: aktuell bei 2,8%
  • BKK Wirtschaft & Finanzen: aktuell bei 2,99%
  • BKK ZF & Partner: aktuell bei 2,1%
  • Continentale BKK: aktuell bei 2,2%
  • IKK - die Innovationskasse: aktuell bei 2,3%
  • IKK classic: aktuell bei 2,19%
  • Knappschaft: aktuell bei 2,7%
  • KKH: aktuell bei 3,28%
  • Pronova BKK: aktuell bei 2,4%
  • Vivida BKK: aktuell bei 2,49%

Wie Barbara Weber, Expertin für Krankenversicherungen bei Finanztip, erklärte, "Versicherungsgesellschaften benötigen Geld für eine umfassende Finanzlücke in diesem Jahr." Der Bereich der zusätzlichen Gebühren reicht nun von 0,90% bis 3,28% des jeweiligen Einkommens. Im Durchschnitt liegt er bei 1,78%.

In regulären Szenarien sind Versicherte 12 Monate an ihren Anbieter gebunden. Nach einer Beitragserhöhung haben sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene können ihren Anbieter mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen, die normalerweise im Januar endet. Ein Kontakt mit dem neuen Krankenversicherer ist alles, was benötigt wird, der dann die Kündigung übernimmt.

Es ist erwähnenswert, dass die zusätzlichen Beiträge der Krankenkassen manchmal unter oder über dem Durchschnitt von 1,7% liegen können, da jede ihre Beitragshöhe individuell festlegt.

Im Grunde genommen setzt sich der Krankenversicherungsbeitrag aus einer einheitlichen Beitragsrate, aktuell bei 14,6%, und dem individuell festgelegten zusätzlichen Beitrag zusammen. Beide Teile werden gleichmäßig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Rentnern und der Rentenversicherung geteilt.

Einfacher Wechsel der Krankenversicherung

Im Grunde genommen kann jeder Anbieter frei gewählt werden. Alter und laufende Behandlung beeinflussen diese Wahl normalerweise nicht, solange der Anbieter im Bundesland des Versicherten verfügbar ist. Der Wechsel der Krankenversicherung wurde seit 2021 auch deutlich vereinfacht. Versicherte können nun jährlich zu einem günstigeren Anbieter wechseln, ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Wenn jemand zum Beispiel im Januar kündigt, ist er spätestens am 1. April bei einem neuen Anbieter.

Wenn eine Krankenkasse ihren zusätzlichen Beitrag erhöht, gilt das Sonderkündigungsrecht weiterhin am Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag beginnt. Regelmäßig ist dies zum Ende des folgenden Monats wirksam. Seit Januar 2021 sind Versicherte nicht mehr 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an einen Anbieter gebunden, was theoretisch einen jährlichen Wechsel ermöglicht. Außerdem ist der Wechsel einfacher geworden: Eine einfache Online-Registrierung beim neuen Anbieter und die Information des neuen Arbeitgebers über die Absicht, die Versicherung zu wechseln, ist alles, was erforderlich ist. Der alte Versicherungsvertrag muss nicht gekündigt werden, da der neue Anbieter dies elektronisch übernimmt und eine Unterbrechung der Deckung während des Wechsels vermeidet. Allerdings ist zu beachten, dass beim Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung mehr Einkommen versteuert werden muss, wodurch ein Teil der Einsparungen an Steuern verloren geht. Es ist auch ratsam, zu prüfen, ob der neue, günstigere Krankenversicherer alle gewünschten Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Homöopathie anbietet.

(Korrektur: Der Text gab zuvor an, dass 19 Krankenversicherungen ihren zusätzlichen Beitrag erneut erhöht haben. Die korrekte Zahl ist 17. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert.)

(Dieser Artikel wurde erstmals am Donnerstag, den 19. September 2024, veröffentlicht.)

Verbraucher, die Kunden der 22 Krankenversicherer sind, die dieses Jahr ihre Beiträge erhöht haben, müssen möglicherweise die Auswirkungen auf ihr Budget berücksichtigen. Durch diese Erhöhungen werden diese Verbraucher einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens für die obligatorische Krankenversicherung zahlen.

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