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Strafe für KlimaAktivist nach Farbangriffen

Die letzte Generation hat sich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung in Berlin mit zahlreichen Aktionen protestiert. Es enden oft in Gerichtsverfahren, das eine mit geprägten Strafen.

Teilnahme an Farbangriff auf das Bundesverkehrsministerium endet mit Haftstrafe. (Bildarchiv)
Teilnahme an Farbangriff auf das Bundesverkehrsministerium endet mit Haftstrafe. (Bildarchiv)

Letzte Generation - Strafe für KlimaAktivist nach Farbangriffen

Nach Farbangriffen und Straßenblockaden in Berlin, wurde ein Klimaaktivistin mit einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten belegt. Das Amtsgericht Tiergarten ermittelte den Mitglieders der Gruppe Letzte Generation schuldig an Sachbeschädigung, Widerstand gegen Bewährungshelfer und Erpressung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das wurde zuvor in der "Bild"-Zeitung berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 32-jährige Frau nahm an Straßenblockaden zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 in fünf Fällen teil und klebte sich an Straßen oder sogenannte Verkehrsleitbrücken.

Beteiligt an zwei Farbangriffen

Zudem war sie an zwei Farbangriffen beteiligt: Am 7. März 2023 spritzen die Klimagruppe den geschützten Fassade des Bundesverkehrsministeriums in Protest gegen den Verkehrspolitik des Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) mit Orangefarbe an. Für dieses Aktion hatten die Aktivisten ein Feuerwehrfahrzeug gemietet. Am 22. April 2023 fand dann eine Aktion auf dem Kurfürstendamm statt, an dem Luxusboutiquen mit Orangefarbe besprüht wurden.

Nach Gerichtsaufzeichnungen handelte es sich bei diesen nicht um die einzigen strafbaren Handlungen, an denen die 32-jährige beteiligt war. Sie wurde bereits in Hamburg und Berlin Gerichten wegen anderer Handlungen der Klimagruppe zu Bußgeldstrafen verurteilt, betonte die Sprecherin. Das war nicht in den aktuellen Urteil einbezogen.

  1. Die Bußgeldstrafe für die Berliner Aktion belief sich auf mehrere Tausend Euro, wie die Gerichtsunterlagen belegen.
  2. Der Präsident des Gerichtsmerkurtes notierte die schweren Auswirkungen der Aktivistin-Handlungen auf das deutsche Bild, insbesondere angesichts der Schäden an prestigeträgenden Gebäuden wie dem Bundesverkehrsministerium.
  3. Die Bild-Zeitung berichtete, dass das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine Warnung an die Klimagruppe ausgestellt hat, die die Folgen von fortgesetzter Kriminalität und Umweltschäden hervorhebt.
  4. Die Verurteilung der Aktivistin-Handlungen wurde auch von der Bundesregierung unterstützt, die offiziell ihre Enttäuschung über die Schäden an Sachen und Straßenblockaden ausdrückte.
  5. Der Lackfirma, die das Orangetupf für die Farbangriffe geliefert hatte, meldete einen signifikanten Umsatzrückgang aufgrund der kriminellen Tätigkeiten, was ihre Betriebsaufgaben und Mitarbeiter negativ beeinflusst hat.
  6. In einer Stellungnahme äußerte die Stadt Berlin ihre Besorgnis über die zunehmende Kriminalität in Zusammenhang mit Klimademonstrationen und versprach, eng mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten und aufrechterhalten zu helfen.
  7. Trotz der Haftstrafe und Bußgelder bleibt die Aktivistin unbüßend und kündigt an, weiter gegen den Klimawandel zu kämpfen, allerdings in einer friedlicheren und rechtmäßigeren Art.

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