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Strafrechtlicher Anwalt plädiert für lebenslange Haft

In einer vierstündigen Schlussargumenation�äussert die Anklage ihre Meinung zum Fall eines Lehrers, der auf der A9 Autobahn in einen Mord verwickelt ist. Sie verlangten harte Strafen für den Angeklagten.

- Strafrechtlicher Anwalt plädiert für lebenslange Haft

Im Prozess am Potsdamer Landgericht wegen des Mordes an einer Lehrerin haben die Behörden lebenslange Haft für beide Angeklagten beantragt. In einer fast vierstündigen Schlussrede forderte der Staatsanwalt auch die Überprüfung der Verschärfungsgründe, die normalerweise eine vorzeitige Entlassung für 15 Jahre ausschließen. Die beiden werden beschuldigt, drei Mordmerkmale erfüllt zu haben: Habgier, Vorsatz und niedrige Motive.

Im vergangenen Mai wurde eine 40-jährige Lehrerin auf der A9 bei Brück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto erschossen. Ihr ehemaliger Lebenspartner und ein ehemaliger Schulkollege stehen nun vor Gericht. Sie werden beschuldigt, nach einem langwierigen Sorgerechtsstreit um ihr Kind einen Mordplan geschmiedet zu haben. Laut Anklage wurde die Frau schließlich von dem Schulkollegen von der Autobahn abgedrängt und dann getötet.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

Bisher hat der Prozess, der bereits über 35 Tage gedauert hat und mehr als 180 Zeugen gehört hat, die Tatwaffe nicht gefunden, und keiner der Angeklagten hat die Schuld eingestanden. Stattdessen beschuldigen sich die beiden gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft behauptet jedoch, dass sie gemeinsam gehandelt haben, und bezieht sich dabei auf WhatsApp-Nachrichten und Handyortungsdaten.

Laut den Behörden hatte der Ex-Partner häufig geäußert, dass er die Mutter seines Kindes "eliminieren" wolle. Einmal drohte er ihr sogar öffentlich, als ihr Kind in ihrer Gegenwart einen Fuß verletzte. Zunächst deutete er dem ehemaligen Schulkollegen nur vage an, die Frau zu entfernen. Im Laufe der Zeit sollen die Pläne jedoch konkreter geworden sein, wie die Anklage behauptet.

Schließlich sollen beide ein "spurensicheres Fahrzeug" beschafft haben. Der Ex-Partner soll auch eine Pistole beschafft haben. Bevor sein Schulkollege den Plan ausführte, verkaufte er sein Bungalow, um nach dem Verbrechen mit einem Wohnmobil ins Ausland zu fliehen. Dieser Plan scheiterte jedoch, als das Wohnmobil in Österreich beschädigt wurde. Beide wurden schließlich unabhängig voneinander in Deutschland festgenommen.

Obwohl keiner der Angeklagten die Schuld eingestanden hat, glaubt die Staatsanwaltschaft aufgrund von WhatsApp-Nachrichten und Handyortungsdaten, dass sie gemeinsam gehandelt haben. Die Absicht des Ex-Partners, das Opfer "eliminieren" zu wollen, die er anderen gegenüber geäußert hatte, spielte eine wichtige Rolle in dem angeblichen Komplott. Die beiden sollen ein "spurensicheres Fahrzeug" und Waffen für das Verbrechen beschafft haben.

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