Prozesse - Streit um Autoaufsteller vor dem OVG in Münster abgesagt
Die Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gab am Freitag bekannt, dass die Verhandlungen zum Autobrander in Düsseldorf nicht stattfinden werden. Die Verhandlung wurde abgesagt, wie die OVG mitteilte. Das Rechtsstreitigkeitsverfahren ist beigelegt, da die umstrittenen Verordnungen zeitgebunden waren. Der Kläger hatte keinen weiteren Eingriff zulassen, und es gibt kein Urteil, erklärte die OVG-Mitteilung.
Der Kläger wurde im Mai 2021 an der Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf mit seinem Leistungsfahrzeug aufgegriffen, das laute Motorengeräusche erzeugte. Die Stadt erließ eine befristete Verordnung gegen ihn, die solches Verhalten in der gesamten Stadt verbot und dem Kläger mit einer zwangsweisen Geldstrafe von 5.000 Euro drohte, wenn nicht eingehalten wurde.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah in der ersten Instanz eine Bedenklichkeit an dieser Sache und kritisierte die Drohung mit einer zwangsweisen Geldstrafe wegen fehlender Rechtsgrundlage. Nach den bundesweit gültigen Straßenverkehrsgesetzen ist für die Verstossstrafe ein Strafbetrag jenseits des Bußgeldes nicht vorgesehen. Ob die Richter am OVG dies gleich sehen, bleibt offen nach der abgesagten Verhandlung.
Richtige Terminfolge
Die abgesagte Verhandlung betraf den Autobranderfall in Düsseldorf, der von dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurde. Trotz der Absage war das Rechtsstreitverfahren über die Lärmschutzverordnung für Leistungsfahrzeuge an der Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf beigelegt, da die umstrittenen Verordnungen zeitgebunden waren.
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