zum Inhalt

Streit um leere Internetleitungen: Telekom verliert vor Gericht

Internetkabel werden in unterirdischen Rohren verlegt, in denen Platz für mehrere Kabel von verschiedenen Unternehmen sein sollte. Aber muss das Unternehmen, dem die Rohre gehören, die Konkurrenz reinlassen?

Wer kann die Leerrohre nutzen, die die Telekom verlegt hat?
Wer kann die Leerrohre nutzen, die die Telekom verlegt hat?

Zugang zur Infrastruktur - Streit um leere Internetleitungen: Telekom verliert vor Gericht

In einem Streit über die Nutzung von Röhren, in denen Internet-Kabel liegen, hat die Deutsche Telekom in einem Gerichtsverfahren eine Verluste erlitten. Die Gesellschaft muss dem Konkurrenten German Glass Fiber Zugang zu der vom Staat geförderten Netzwerk in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, was einer entsprechenden Pflicht im Telekommunikationsgesetz entspricht. Eine Notantragsklage der Deutschen Telekom wurde abgewiesen (Az. 1 L 681/24).

German Glass Fiber hatte Zugang wollen, um sich selbst Straßen aufzuspüren zu vermeiden. Es traf jedoch Widerstand bei der Düsseldorfer Firma Telekom. Die Bundesnetzagentur schaltete sich in einem Schiedungsverfahren ein und entschied zugunsten von German Glass Fiber. Telekom reichte daraufhin Klage ein.

In den sogenannten schnellen Verfahren hat das Gericht jetzt das Urteil zugunsten von German Glass Fiber verkündet. Das bedeutet, dass Telekom jetzt Zugang gewähren muss. Obwohl das Verfahren in den Hauptverhandlungen noch behandelt werden könnte, hätte dies keinen aussetzenden Effekt.

German Glass Fiber, das rund 1.900 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt und jährlich über eine Milliarde Euro in die Ausbau des Glasfaser-Internets in Deutschland investiert, freute sich über das Gerichtsurteil. "Offener Zugang – das heißt offener Zugang zu Netzen - fördert fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Freiheit der Wahl zwischen starken Angeboten und Leistungen," sagte ein Sprecher der Firma.

Telekom reagierte dagegen verblüfft auf das Gerichtsurteil. "Wir haben die Röhren auf eigene Kosten gebaut, und die Staatsförderung galt nur dem zweiten Schritt - der Verlegung von Glasfaser in diese Röhren," sagte eine Telekom-Sprecherin. "Telekom ist jetzt dafür verpflichtet, allen leeren Röhren auf der Strecke und auch Kapazitätserweiterungen für Konkurrenten auf eigene Kosten Zugang zu gewähren." Das ist "eine Verletzung unserer Netzwerk-Eigentumsrechte." Nach dem Ablehnung des Notantrags plant Telekom, seine andere Ansicht in der laufenden Rechtssache weiterhin verfolgen.

Die Bundesnetzagentur schaltete sich ein, um einen Streit zwischen German Glass Fiber und Deutsche Telekom zu lösen, und entschied letztendlich zugunsten des letzteren. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte später diese Entscheidung und forderte Telekom auf, in Heßdorf und Großenseebach seine Röhren für die Internetkabel von German Glass Fiber zu öffnen. Trotz dieses Gerichtsverlustes plant Telekom weiterhin, dass es nicht verpflichtet sein sollte, allen leeren Röhren oder eigene Kosten trägende Kapazitätserweiterungen zuzulassen. Die Telekom-Sprecherin äußerte Verwirrung über die Entscheidung, indem sie mitteilte, dass die Staatsförderung nur für die Installation von Glasfaser in den bestehenden Röhren und nicht für deren Bau galt. Im Gegensatz dazu feierte German Glass Fiber, das in Deutschland hoch investiert, das Gerichtsurteil, da es den fairen Wettbewerb fördert und Kunden eine breitere Auswahl an Angeboten bietet.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles