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Strenge Verbote: Peeling, Spielzeug und Kunstrasen

Strenge Verbote: Peeling, Spielzeug und Kunstrasen

Wie die EU-Kommission am Montag, den 25. September, bekannt gab, werden ab dem 15. Oktober strenge Verbote eingeführt. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Auswirkungen von Mikroplastik auf die Umwelt zu reduzieren.

Daher stehen Hersteller und Verbraucher vor erheblichen Veränderungen. Sie sollten darauf vorbereitet sein.

Strenge Verbote ab dem 15. Oktober: Was erwartet Sie

Insbesondere die EU erlässt Regeln, die den Gehalt von Mikroplastik in Produkten erheblich einschränken.

Der Begriff “Mikroplastik” wird sehr weit ausgelegt. Darunter fallen alle Plastikpartikel mit einer Größe von weniger als 5 Millimetern, die organisch sind, unlöslich und schwer abbaubar.

Die neuen Regeln verbieten den Verkauf von reinem Mikroplastik sowie von Produkten, in die Mikroplastik absichtlich zugesetzt wurde. Die Auswirkungen der neuen Regeln sind erheblich. Viele Produkte werden verboten oder in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen.

Die Einschränkungen treten am 15. Oktober 2023 in Kraft. Für die meisten Verbote sind jedoch wesentlich längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies gibt den Herstellern die Möglichkeit, Alternativen zu finden.

Strenge Verbote: Peeling, Spielzeug und Kunstrasen.  Foto: Adam / Pixabay

Die ersten Verbote treten Mitte Oktober in Kraft. Der Verkauf von Kosmetika mit Mikroperlen wird verboten. Dazu gehören beispielsweise viele Peelings. Auch winzige glänzende Partikel, die in Kosmetika oder Bastelmaterialien enthalten sind, werden verboten.

Die neuen umfassenden Regeln betreffen eine Reihe weiterer Produkte, deren Hersteller in den nächsten Jahren ihre Rezepturen ändern müssen.

Welche Produkte betroffen sein werden:

  • Kosmetika mit Mikroplastik;
  • Düngemittel;
  • Plastifizierer;
  • Pflanzenschutzmittel;
  • Medizinische Geräte;
  • Viele Spielzeuge.

Nach Angaben der EU hängt die Zeit, die Unternehmen haben, um ihre Produktion anzupassen, von der Komplexität des Produkts ab.

Eines steht jedoch fest: Nach dem Verbot von Plastikstrohhalmen und Einweggeschirr werden in den nächsten Jahren viele andere Alltagsgegenstände für Verbraucher ebenfalls geändert werden.

Auch Kunstrasen wird bald der Vergangenheit angehören. Dieses Verbot wird insbesondere Fußballvereine betreffen. Ein solcher Belag wird normalerweise in Stadien verwendet.

Die EU-Kommission beklagt, dass granuliertes Material, das auf künstlichen Sportbelägen verwendet wird, “die größte Quelle absichtlich eingesetzten Mikroplastiks in der Umwelt” darstellt.

Zum Glück werden Fußballvereinen acht Jahre Zeit gegeben, um Alternativen zu finden, bevor das Verbot vollständig in Kraft tritt.

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