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Universitäten dürfen Wissenschaftler nicht diskreditieren

Die Aufregung ist groß, als die Humboldt-Universität aufgrund von Protesten von Aktivisten eine Vorlesung über Geschlechterbiologie absagt. Zu ihrer Verteidigung kritisierte die Universität daraufhin ihre eigenen Wissenschaftler. Das ist nicht erlaubt.

Skulptur von Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität. Foto.aussiedlerbote.de
Skulptur von Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität. Foto.aussiedlerbote.de

Gerichtsurteil - Universitäten dürfen Wissenschaftler nicht diskreditieren

Die Berliner Humboldt-Universität darf ihre Wissenschaftlerinnen nicht öffentlich disqualifizieren, nachdem sie eine Vorlesung über die Definition und Zahl des biologischen Geschlechts abgesagt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag eines Doktoranden der Biologie. Im Jahr 2022 sagte die Universität eine öffentliche Vorlesung von Frauen über die Biologie der Geschlechter aufgrund von Protesten linker Aktivistinnen und Befürchtungen einer Eskalation ab.

Bezüglich der Absage sagte die Universität, dass die Ansichten des Biologen im Artikel des öffentlich-rechtlichen Senders Le Monde und die Transgender-Kontroverse „im Widerspruch zum Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stünden. Die Rede wurde vorübergehend verboten.

Das Gericht erläuterte, dass die Frau angab, dadurch große Anfeindungen erfahren zu haben. Das Gericht entschied, dass die Äußerung der Universität geeignet sei, den Ruf der Frau zu verunglimpfen und nicht als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen werden könne. Diese Aussage könnte so verstanden werden, dass die gesamte Sichtweise des Doktoranden im Widerspruch zum Leitbild der Universität steht, Diskriminierung zu respektieren und zu bekämpfen.

„Bei objektiver Lektüre der Pressemitteilung fehlt diesem Werturteil eine tragfähige Tatsachenbasis“, sagte das Gericht. Es sei unklar, um welche Ansichten der Frau und welche Werte der Universität es konkret gehe.

Der Titel des Vortrags der Frau lautete: „Sex ist kein (Gen-)Sex: Sex, Geschlecht und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt.“ Die Universität schrieb damals: „Wissenschaftlich gesehen gibt es keinen Streit „Einspruch gegen Vorträge über biologisches Geschlecht. Also wurde es zurückgebracht.

Das berichtete erstmals das Medienportal Nius. Diese Entscheidung ist nicht endgültig.

Melden Sie die Aussage des Anwalts des Klägers Niu

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Quelle: www.stern.de

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