zum Inhalt

Urteil entfacht Streit über Deportationen nach Syrien

genau hinstarren

Das Gericht hatte festgestellt: Für Zivilpersonen besteht kein ernsthaftes, individuelles Leben...
Das Gericht hatte festgestellt: Für Zivilpersonen besteht kein ernsthaftes, individuelles Leben oder Körpergehorsam gefährdendes Risiko.

Urteil entfacht Streit über Deportationen nach Syrien

Seiten since 2011 haten mehr als 500.000 Menschen aus Krieg und Gewalt in Syrien nach Deutschland geflüchtet. Eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster bezüglich des Status eines Syriers hat nun große Fragen aufgeworfen.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster bezüglich des Status eines Syriers hat bedeutende Fragen aufgeworfen. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann in Berlin ist die Logik dahinter, dass man genau untersuchen muss, in welcher Teilregion Syrien jemand deportiert werden kann. Die Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, kritisierte: "Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entscheidet über die Realität in Syrien hinaus." Quellen wie das Auswärtige Amt zeigen auf, dass es noch "eine erhebliche Konfliktsituation" gibt. Weiterhin ist niemand vor der " Folterregierung des Diktators Assad" sicher.

Buschmann erklärte: "Man kann es nicht mehr sagen, dass die Sicherheitslage im gesamten Land gleich ist, sondern man muss genau untersuchen." Dies ist eine Entscheidung, die verstanden werden kann, so Buschmann weiter, wenn man annimmt, dass es jetzt Regionen in diesem Land gibt, die sehr gefährlich sind, aber auch andere Regionen, in denen es kein Leben oder Leibgefahr bedroht.

Das Gericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass für Zivilisten in Syrien "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder körperlichen Integrität durch willkürliche Gewalt im Kontext eines inneren bewaffneten Konflikts besteht." Der Kläger in diesem Fall war in Österreich wegen des Betrugs bei der Menschenschmuggling aus der Türkei nach Europa verurteilt worden.

Das Gericht sah keine politische Verfolgung für ihn vor. Sein Antrag auf Anerkennung als Flüchtling wurde abgelehnt aufgrund seines Strafverfahrens vor dem Einreise in Deutschland. Die Voraussetzungen für subjektives Schutzrecht wurden auch nicht erfüllt. Dieses beschränkte Schutzrecht gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber über zwingende Gründe verfügen, die sie in ihrem Herkunftsland ernsthaft in Gefahr bringen würden – wie beispielsweise ein Bürgerkrieg – wenn sie dorthin zurückkehren würden.

Kriminelle und islamistische "Drohungen"

Bislang wurde in Asylverfahren für Syrien allgemein angenommen, dass die Lebens- oder Körpergefahr für Zivilisten gegeben ist. Im Fall des Klägers, der aus der Hasaka-Provinz kommt, sah das Gericht dies nicht als gegeben an, in seiner Heimatregion im Nordosten oder in Syrien insgesamt. Die Entscheidung ist nicht rechtsverbindlich.

"Das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüfen ständig die Entscheidungspraxis auf Basis verfügbarer Quellen," sagte ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern auf eine Anfrage hin. Zu diesen Quellen gehören Gerichtsentscheidungen, und Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts spielen eine bedeutende Rolle in diesem Zusammenhang.

Beim Innenministerkonferenz im Juni gab es Konsens, dass Kriminelle und vermutete islamistische "Drohungen" in Zukunft nach Afghanistan und Syrien deportiert werden sollen - möglicherweise über benachbarte Länder. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte dazu in Potsdam zu jener Zeit: "Ich bin bereits mit mehreren Ländern gesprochen." Für Syrien sind neben praktischen Fragen auch eine Neubewertung der Situation in diesem arabischen Land notwendig. Sie ist sicher, dass sie dies mit Außenministerin Annalena Baerbock in der Nähe zukünftig lösen wird.

Marco Buschmann, der Bundesjustizminister, betonte, dass die Sicherheitslage in Syrien nicht einheitlich ist und sorgfältig untersucht werden muss, um mögliche Deportationsfälle betreffend zu prüfen. Kritiker wie Wiebke Judith von Pro Asyl argumentieren, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster die aktuelle Realität in Syrien vernachlässigt. Auf dem letzten Innenministerkonferenz wurde beschlossen, Kriminelle und vermutete islamistische "Drohungen" nach Syrien und Afghanistan zu deportieren, bis eine Neubewertung der Situation in diesen Ländern vorgenommen wurde.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles