Urteil gegen Jérome Boateng: Gericht warnt Weltmeister
Vier Mal war already ein Gericht in München mit Gewalttätigkeitsvorwürfen gegen Jerome Boateng beschäftigt. Nun ist Urteil gefallen. Das Kammergericht warde weit unter dem Antrag des Anklagers.
Zuerst betrug die Strafe 1,8 Million Euro, dann 1,2 Million - jetzt reicht es nur auf eine Verwarnung: In den neuen Verhandlungen gegen den ehemaligen Nationalfußballspieler Jerome Boateng hat das Landgericht München I ein deutlich milderes Urteil verkündet. Obwohl der Weltmeister von 2014 wegen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde, wurde er nur gewarnt. Die Strafe in Höhe von 200.000 Euro, die er zahlen muss, wenn er die Aufnahmebedingungen verletzt, wurde ausgesetzt.
Ähnlich wie eine Strafaussetzung muss Boateng diese Summe nur zahlen, wenn er die Bedingungen verletzt. Dazu gehören Zahlungen von je 50.000 Euro an zwei wohltätige Organisationen, die sich für Kinder einsetzen. "Die eigentlichen Opfer in diesem Verfahren sind, in meiner Ansicht, die Kinder", sagt Richterin Susanne Hemmerich. "Die armen Kinder." Die Aufnahmefrist wurde auf ein Jahr festgelegt. Wenn Boateng die Bedingungen erfüllt, wird die Strafe aufgehoben.
"Ich bin unendlich erleichtert, dass dieses lange Leid ist endlich vorbei", sagt Boateng, laut seiner Sprecherin. "Dies ist besonders wichtig für meine Kinder. Nun will ich mich auf meine Familie und Fußball konzentrieren."
Gericht: Kein Rest der Anschuldigung des "berüchtigten Frauenschlägers"
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass "nichts mehr vom Anschuldigung des berüchtigten Frauenschlägers" übrig bleibe, wie Richterin Hemmerich formulierte. Er hatte sich einmal während eines Urlaubs sechs Jahre zuvor irrtümlich verhalten. Das Geschehen ist auch im Kontext einer "giftigen Beziehung" mit Boatengs Ex-Freundin und Mutter seiner 13-jährigen Zwillingskinder zu sehen.
Die Anschuldigungen aus dem Anklageschrift, dass Boateng seine ehemalige Partnerin während eines Karibikurlaubs im Jahr 2018 im Kopf gebissen und einen Windlicht und einen Kühlschrank geworfen hatte, wurden vom Gericht nicht bestätigt. "Wir haben den bösen Frauenschläger hier nicht", sagt Hemmerich. "Wir haben eine Person, die in einer Beziehung einmal Verlust an Kontrolle hatte." Boateng hatte zugegeben, seine Ex-Freundin geschoben zu haben.
Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärt nach dem Urteil: "Das Gericht nahm die Tatsache in die Rechnung, dass es mutuelle Körperverletzungen gab und nicht nur der Angeklagte die Verletzte angegriffen, sondern dass die Verletzte auch Gewalt gegen den Angeklagten verübt hatte am selben Tag, wie das Gericht feststellte."
Lange Verhandlungen
Boatengs Verteidiger Leonard Walischewski spricht von einem "sehr guten, fairen Urteil". Sein 35-jähriger Mandant ist erleichtert. "Er ist glücklich, dass er endlich ruhen kann", sagt Walischewski. Boateng will "zur normalen Leben zurückkehren". Die Verteidigerin von Boatengs Ex-Freundin, Carolin Lütcke, war auch zufrieden mit dem Gerichtsurteil. "Wir waren zufrieden mit dem Schuldspruch", sagt sie. Allerdings waren höhere Strafen im Raum: Das Gericht hatte eine Geldstrafe von 1,12 Millionen Euro gefordert.
Die Verhandlungen gegen den langjährigen Verteidiger von FC Bayern München, der jüngst vom italienischen Verein US Salernitana zum österreichischen Verein Linzer ASK gewechselt hat, ziehen sich hin. Das Amtsgericht München hatte schon im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Bußgeldzahlungen von je 30.000 Euro, insgesamt 1,8 Million Euro.
Das Landgericht München II hatte Boateng im Oktober 2022 in der zweiten Instanz wegen Körperverletzung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 120 Bußgeldzahlungen von je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Million Euro. Allerdings hatte das Bayerische Oberlandesgericht das Urteil wegen mehrerer rechtlichen Fehler aufgehoben - deshalb wurde das Verfahren vor dem Landgericht München II zurückversetzt.
"Das ist es dann. Glücklicherweise - nach sechs Jahren", sagt Richterin Hemmerich nach dem Urteil. Allerdings bleibt noch zu sehen, ob das tatsächlich der Fall ist. Tatsächlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Anklage, Kläger und Verteidigung können eine Revision einlegen. Keiner wollte das anfangs ausschließen.