Insolvenzanhörungen - Urteil im Prozess gegen Ex-Bundesminister Krause
Der Bundesgerichtshof hat die Strafe von einem Jahr und elf Monaten für den ehemaligen Bundesverkehrsminister und Teilnehmer am "Junglager" Günther Krause bestätigt, der wegen Konkurs und versuchten Betrugs verurteilt wurde. Diese Entscheidung wurde von dem 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch bekanntgegeben. Lediglich ein kleines Problem mit der Beschlagnahmeentscheidung wurde behoben.
Dies macht die Entscheidung des Landgerichts Rostock aus dem letzten Jahr rechtskräftig. Zu dieser Zeit wurden über 70.000 Euro beschlagnahmt.
Das Rostocker Gericht hatte 2023 festgestellt, dass Krause Vermögen versteckt hatte und in seiner Insolvenzverfahren gelogen hatte. Die Einnahmen, die er aus seiner Teilnahme an RTLs "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus"-Show erhielt, waren alleine für sechsstellige Summen wert.
Krause gestand alles ausführlich, was es ermöglichte, eine Versöhnungsantragsvorlage des Gerichts mit einer Reihe möglicher Strafen zu machen. Die am Donnerstag ausgesprochene Strafe fiel in dieses Rahmenwerk.
Günther Krause unterzeichnete 1990 den Einigungsvertrag als Leiter der DDR-Verhandlungsteams. Er war Bundesminister für Verkehr von 1991 bis 1993 und trat zurück, weil er sich in mehreren Skandalen verstrickt hatte. Als Unternehmer hat er Schulden angehäuft und häufig vor Gericht gestanden. Nach Angaben seines Anwalts war er vorher nie inhaftiert.
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