Verbraucherschutzgruppen verklagen die Muttergesellschaft von Facebook, Meta.
Die Verbraucherzentrale NRW hat dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram, Meta, vorgeworfen, gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen. Die Verbraucherzentrale behauptet, dass das neue "Pay-or-Consent"-Modell von Meta, das im November 2023 auf den Plattformen eingeführt wurde, gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) verstößt.
Dieses Modell verlangte von den Nutzern, dass sie zwischen der weiteren Nutzung der Plattformen mit personalisierter Werbung oder der Bezahlung für ein werbefreies Erlebnis wählen. Laut der Verbraucherzentrale NRW hat Meta diese rechtswidrige Praxis nicht abgestellt, weshalb sie das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Köln verklagt hat.
Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass die Nutzer keine wirkliche Wahl zwischen Bezahlung und Einwilligung in die Datenverarbeitung haben. Entweder müssen sie für ein Abonnement bezahlen, was schnell teuer wird (über 250 Euro pro Jahr für beide Plattformen), oder sie stimmen zu, dass ihre Daten für gezielte Werbung verwendet werden. Dies sei ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Die Gestaltung der angebotenen Optionen zwingt die Nutzer dazu, der kostenlosen Nutzung zuzustimmen und Meta zu erlauben, ihr Verhalten zu Werbezwecken zu verfolgen.
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Quelle: www.ntv.de